Einhaltung Maskenpflicht auf Wochenmärkten
15.05.2020
Alle Teilnehmenden am Marktverkehr ab sechs Jahren haben mit Zutritt zum Marktbereich der Lörracher Wochenmärkte eine nichtmedizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer dies ist aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar. Die Stadt weist darauf hin, dass die Nichtbeachtung der Maskenpflicht mit einem Bußgeld geahndet wird.
Durch die Abstandsregelung befinden sich an den Wochenmarkttagen am Donnerstag und Samstag die Marktstände teilweise nicht an ihrem gewohnten Platz. Durch die Ausweitung des Marktbereiches auf den alten Marktplatz sind einige Stände nach dort verlegt worden.