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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Beschränkungen im öffentlichen Raum auch bei Frühlingswetter


Hierzu gehört auch das Verbot des Aufenthalts von Gruppen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise im Grüttpark oder der Wiese. Nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands ist dies gestattet. Zudem ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Lörrach kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei die Einhaltung der Landesverordnung. Wer sich nicht an die Landesverordnung hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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