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Hygieneauflagen im Lörracher Einzelhandel


Für die übrigen Stellen, die weiterhin die Versorgung des täglichen Lebens gewährleisten, gelten besondere Auflagen.
 
Die Stadt Lörrach hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bestimmte Hygienemaßnahmen zusammengestellt, die seitens der Lebensmittel- und Einzelhändler einzuhalten sind. Die Maßnahmen umfassen:
  • Abstandsmarkierungen auf dem Boden (soweit möglich zur Kasse, Bedientheken und zwischen den wartenden Personen) von mindestens 1,5 Metern.
  • Spuckschutz an den Kassen (Schutz für Kassierer und Kunden)
  • Handschuhe für Kassierer und Kassiererinnen.
  • Sichtbare Anbringung von Verhaltensweisen, mindestens im Eingangsbereich (Abstand halten, Hygienemaßnahmen etc.)
  • Regelmäßige Hand- und Flächendesinfektion an Kassen und für Kunden (z.B. Einkaufswägen, Kundenwaage, Handläufe, Türklinken).
  • Einlasskontrollen beim Bedarf um Mindestabstand zu ermöglichen.
 
Des Weiteren empfiehlt die Stadtverwaltung auf eine bargeldlose Bezahlung umzustellen und besondere Einkaufszeiten ausschließlich für ältere Personen oder Menschen mit Behinderung anzubieten.
Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird kontrolliert und bei Zuwiderhandlung geahndet. Dies kann auch die Schließung des Betriebes zur Folge haben.
 
„Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieser umfangreichen Maßnahmen für die ohnehin herausfordernde Situation im Lebensmittel- und Einzelhandel eine zusätzliche Belastung bedeutet. Um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig die Versorgung sicherzustellen, sind sie im Augenblick jedoch unerlässlich“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Als Stadtverwaltung unterstützen wir den Einzelhandel wo immer wir können. Unser Dank gilt dabei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich in den Geschäften im Einsatz sind.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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