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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Bund und Länder einigen sich auf weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus


Diese gehen in manchen Bereichen weiter als sie das Land Baden-Württemberg am 21.3. in der Landesverordnung festgeschrieben hat. Bevor nun die Details erneut in einer Landesverordnung formuliert werden, fasst die Stadt Lörrach bereits heute die wichtige und zentrale Botschaft der Bundesregierung zusammen und appelliert an die Bürgerschaft: Soziale Kontakte auf das absolut notwendige Minimum beschränken. Neu ist, dass nicht mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum zusammen sein dürfen, ausgenommen Familien.

Die einzelnen Maßnahmen von Bund und Land lauten wie folgt:
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
 

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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