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Aktuelle Informationen der Stadt Lörrach zur Eindämmung Coronavirus


„Wir appellieren eindringlich an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger und bitten die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ernst zu nehmen. Neben den allgemein bekannten Hygienemaßnahmen wird empfohlen auch verantwortlich auf soziale Kontakte im beruflichen wie auch privaten Umfeld zu verzichten“, unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz die Notwendigkeit des Umdenkens in dieser außergewöhnlichen Situation. „Außerdem handeln wir Schritt für Schritt die zahlreichen Fragestellungen verantwortlich ab und informieren in der Folge umgehend. Im Sinne aller Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bitte ich um Verständnis, dass es in der aktuellen Situation auch passieren kann, dass eine Auskunft nicht sofort erteilt werden kann. Wir stehen bei allen offenen Fragestellungen im Austausch mit dem Gesundheitsamt.“
 
Folgende Maßnahmen der Stadtverwaltung gelten mit Bekanntgabe und dauern bis auf Weiteres:   
  • Das Rathaus Lörrach wie auch die Ortsverwaltungen in Haagen, Hauingen und Brombach sind ab Dienstag, 17. März für den Besucherverkehr geschlossen, Termine und Vorsprachen werden nur nach telefonischer Anmeldung vergeben. Es ist eine telefonische Erreichbarkeit für den Bereich der Bürgerdienste eingerichtet. Darüber werden Termine zu anderen Anliegen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung durchgeführt die mit dem jeweils zuständigen Fachbereich abzustimmen sind. Zudem schließt die Touristinformation der Stadt Lörrach für den Besucherverkehr, steht jedoch für telefonische Anfragen wie auch per Email zur Verfügung.
  • Die Stadt Lörrach hat per Allgemeinverfügung die Durchführung von öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen untersagt. Dies gilt zunächst bis zum 20. April 2020. Diskotheken und Kinos erhalten von der Stadt Lörrach darüber hinaus eine separate Schließungsverfügung. Restaurants und Gaststätten fallen derzeit noch nicht unter die Regelung per Allgemeinverfügung, es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, sich an der Personengrenze zu orientieren.
  • Die Sitzung des Gemeinderates am 19. März findet statt.  Die Tagesordnung wird auf dringend zur Entscheidung stehende Vorlagen konzentriert, weitere Informationen finden Sie hier. Hinsichtlich der Anwesenheit in der Sitzung des Gemeinderats, schlägt die Stadtverwaltung vor, dass es im Falle der Fraktionen ausreichend ist, wenn die Hälfte der jeweiligen Mitglieder teilnimmt.
  • Das Kultusministerium hat die Schließungen von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie die Untersagung der Betreuung durch Kindertagespflegepersonen ab Dienstag, 17. März verfügt. Ausschließlich Eltern, die in den vom Kultusministerium definierten Bereichen der kritischen Infrastruktur beide oder alleinerziehend tätig sind, können bis zur Jahrgangsstufe 6 der weiterführenden Schulen Angebote der Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Bedarfe wurden wie vom Kultusministerium angeordnet bei den jeweiligen Schulen und Kindertageseinrichtungen angemeldet. Für alle Anmeldungen konnten an den Lörracher Schulen und Kindertageseinrichtungen Lösungen gefunden werden. Die Notbetreuung wird bis zum 17. April, also auch in den Osterferien, fortgesetzt.
  • Das Bundesinnenministerium hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus Grenzkontrollen einzuführen. Grenzübertritte ohne triftigen Reisegrund sind untersagt. Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. Die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen greifen ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr. Der Grenzübertritt im Lörracher Stadtgebiet ist daher nur am Grenzübergang Riehen/Stetten erlaubt. Die Grenzübergänge auf Rad- und Fußgängerwegen sind geschlossen und abgesperrt. Weitere Information www.bmi.bund.de
  • Der Trainings- und Spielbetrieb der Lörracher Sportvereine ist eingestellt. Damit sind alle Sporthallen und -plätze der Stadt Lörrach bis auf Weiteres geschlossen und dürfen auch für den Freizeitsport und den Aufenthalt nicht genutzt werden. Entsprechende Absperrungen und Verbotsschilder sind vorgesehen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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