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Städtebaulicher Vertrag für das „Lö“


Der Vertrag wird flankierend zum Bebauungsplan, über dessen Offenlage ebenfalls in der Gemeinderatssitzung abgestimmt wird, beschlossen. Der Vertrag sichert die Regelungen aus dem Bebauungsplan und trifft darüber hinaus Vereinbarungen zu Themen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden können.
 
Zu den im Vertrag enthaltenen Regelungen gehören das Erscheinungsbild des Neubaus nach außen, die Gestaltung der Fassade und das Werbekonzept wie es weitestgehend mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Lörrach abgestimmt ist sowie die Zugänglichkeit des Gebäudes. Des Weiteren regelt der Vertrag, dass die Ladeneinheiten im Wesentlichen über den öffentlichen Raum erschlossen werden und keine Einkaufsmall entsteht. Vertraglich festgelegt ist zudem der Zugang und die Zufahrt zur Tiefgarage im Neubau als Tiefgaragenverbund von Tiefgarage Bahnhof, Rathaus und Neubau und die Verpachtung durch den Eigenbetrieb Stadtwerke.
Auch Maßnahmen im öffentlichen Raum im Umfeld und Zusammenhang mit dem Neubau sind festgehalten. So sind einzelne bauliche Veränderungen auf dem Bahnhofs- und Rathausplatz sowie am Sarasinweg, die Umgestaltung der Palmstraße und der Turmstraße und der Umbau der Einmündung der Luisenstraße in die Bahnhofsstraße Bestandteil des Vertrages.
Für die Nutzung des Gebäudes wurden vertraglich maximale Verkaufsflächen für einzelne Sortimente sowie ein Modus zur Überwachung inklusive Sanktionen bei Nichteinhaltung festgeschrieben. Die Anzahl der Wohneinheiten in den oberen Stockwerken des Gebäudes wurde auf 59 festgelegt. Das Gebäude soll an einen Wärmeverbund und sofern möglich an einen Kälteverbund angeschlossen werden.
Die Kosten der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch die Baustelleneinrichtung sowie Maßnahmen des natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichs sind vertraglich vom Bauherren zu tragen.
 
 
 
Die nächsten Schritte
Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags wird der Entwurf zum Bebauungsplan von Mitte März bis Mitte April offen gelegt und die Bürger und Behörden können Stellung dazu nehmen. Anschließend werden die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft, dem Gemeinderat zur Abwägung vorgelegt und gegebenenfalls eingearbeitet. Wenn es zu keinen Änderungen im Bebauungsplan kommt, die eine erneute Offenlage erfordert, kann der Bebauungsplan vor der Sommerpause vom Gemeinderat beschlossen werden. Parallel dazu wird der Bauantrag für den Neubau bearbeitet. Die Genehmigung kann voraussichtlich im Sommer erfolgen. Danach kann mit dem Neubau begonnen werden. Mit dem Abriss der Gebäudehülle wird voraussichtlich ab Mai begonnen. Im Inneren sind die Abrissarbeiten des alten Postgebäudes bereits gestartet.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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