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Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und zugehörige Örtliche Bauvorschriften „Schöpflin-Areal, 1. Änderung“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, für den Bereich „Schöpflin-Areal, 1. Änderung“ einen Bebauungsplan zusammen mit Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen. Am 26.09.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Lörrach in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf für den Bebauungsplan und den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Schöpflin-Areal, 1. Änderung“ gebilligt und die Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Frühzeitigen Unterrichtung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften (Stand 06.08.2024) ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen und entspricht dem Lageplan des Bebauungsplanvorentwurfes in der Fassung vom 08.08.2024.

Geltunngsbereich BPlan

Wesentliches Ziel des Verfahrens ist es, ein lebendiges, gemischtes Quartier der Gemeinschaft mit vielfältigen Nutzungen und einem öffentlichen Charakter zu entwickeln, welches an das bestehende Stiftungsgelände westlich der Franz-Ehret-Straße anknüpfen soll. Prägend sollen zudem die Vielzahl öffentlicher Nutzungen in den Erdgeschossen und Wohnnutzungsangebote in den Obergeschossen sein. Wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption ist das hierzu entwickelte Grün- und Freiraumkonzept. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 08.08.2024 und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 08.08.2024, jeweils mit Begründung vom 08.08.2024 inkl. Anlagen sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung können im Internet auf der Homepage der Stadt Lörrach unter dem Link

https://www.loerrach.de/bplan-schoepflin-areal-1-aenderung

in der Zeit von Montag, den 07.10.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 31.10.2024 eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten.

In dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Sie erreichen uns telefonisch unter 07621/415 338, per Email unter stadtplanung(at)loerrach.de und schriftlich unter Stadt Lörrach, Fachbereich Stadtplanung, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach.

Zusätzlich werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, Fachbereich Stadtplanung, 13.OG, Offenlagevitrine (Auskünfte Zimmer 13.01 und 13.02) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lörrach unter Bekanntmachungen in das Internet eingestellt.

Stadt Lörrach, den 30.09.2024

Monika Neuhöfer-Avdić
Bürgermeisterin

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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