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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Beschluss zum Standort der Gemeinschaftsunterkunft in Stetten fällt der neue Gemeinderat am 23. Juli


Aus den Reihen des neuen Gemeinderats wurde die Frage aufgeworfen, ob der scheidende Gemeinderats für die Entscheidung über die Zurverfügungstellung des Grundstückes in Stetten Süd an den Landkreis zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft noch zuständig ist. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg wird diese Entscheidung aufgrund der Eilbedürftigkeit dem neuen Gemeinderat im Anschluss zum konstituierenden Sitzungsteil am 23. Juli zur finalen Entscheidung vorgelegt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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