Zukunft Rathaus – Empfehlung für die Sanierung des Rathauses
„Wir haben in den vergangenen eineinhalb Jahren intensiv die Zukunftsszenarien mit fachlicher Expertise untersucht. Dabei hat uns das Ziel, eine robuste und funktionale Lösung für die Zukunft unseres Rathauses als Sitz von Politik und Verwaltung und gleichzeitig zentralem Ort für die Bürgerschaft zu finden geleitet,“ betont Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić. „Unsere Empfehlung für die Sanierung des Rathauses ist fachlich fundiert und mit umfangreicher Information der politischen Gremien wie auch der Bürgerschaft dokumentiert und begleitet. Mit der jetzt anstehenden politischen Entscheidung erreichen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft des Lörracher Rathauses.“
Projektentwicklung „Zukunft Rathaus“
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung im November 2022 vier Zukunftsszenarien zu untersuchen: Mit Konzentration auf den Standort Luisenstraße die Sanierung des Bestandsgebäudes (Szenario I) und Abriss und Neubau (Szenario II) und mit Konzentration auf das Areal des Kreiskrankenhauses der Neubau eines Rathauses dort (Szenario III) sowie die Sanierung und Nutzung der Bestandsgebäude (Szenario IV). Die Ergebnisse der umfangreichen Voruntersuchungen wurden dem Gemeinderat in einer Sondersitzung im Oktober 2023 dargelegt. Die vier Zukunftsszenarien wurden detailliert vorgestellt und auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse in eine Bewertungsmatrix eingebunden. Nach Kenntnisnahme und fachlichem Austausch hat sich der Gemeinderat in der Sondersitzung für eine Konzentration auf zwei Szenarien ausgesprochen und im Dezember 2023 beschlossen: Die Sanierung des Bestandsgebäudes in der Luisenstraße und der Neubau auf dem Areal des Kreiskrankenhauses, das nach Fertigstellung des neuen Zentralklinikums an die Stadt Lörrach zurückgeht. Die beiden Szenarien Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau in der Luisenstraße und die Sanierung eines Bestandsgebäudes der Kreiskliniken für die Nutzung als Rathaus sollten aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten und der Schwierigkeiten in der Umsetzung nicht weiterverfolgt werden.
Zur Sanierung des Bestandsgebäudes in der Luisenstraße zeigten die Machbarkeitsstudien im Ergebnis, dass diese hinsichtlich der Kosten, der städtebaulichen Analyse und Nachhaltigkeit eine positive Bilanz aufweist. Nicht zuletzt aufgrund des Denkmalschutzes empfiehlt es sich, das Gebäude weiter als Rathaus zu nutzen.
Für einen Neubau auf dem Areal des Kreisklinikums wurden die Massenentwicklung auf dem Areal wie auch die sich daraus ergebenden Kosten grundlegender untersucht, verbunden mit der Frage, ob und wie sich dann das Rathausgebäude einer neuen Nutzung zuführen ließe. Zudem wurde abgeklärt, inwieweit die Auflagen des Denkmalschutzes auch für nachfolgende Investoren und Grundstücksinteressenten Gültigkeit haben.
Empfehlung zur Sanierung des Rathauses
Nach Abwägung der zuvor festgelegten Kriterien von Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit, städtebaulicher Gesichtspunkte, der Berücksichtigung alternativer Nachnutzungen sowie Risiken und Chancen zeigt sich, dass die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses in der Luisenstraße in nahezu allen Punkten besser abschneidet. Auch infolge des unkalkulierbaren Risikos, dass sich kein Investor für das Rathausgebäude findet und weiterhin unkalkulierbare Kosten für das leerstehende Gebäude von der Stadt zu tragen wären, empfiehlt die Verwaltung, die Sanierung des Bestandsgebäudes weiter zu verfolgen.
„Das Ziel der Projektentwicklung war es, für den Gemeinderat eine solide und verantwortungsvolle Entscheidungsgrundlage mit den jeweiligen Pro- und Contra-Argumenten zu erarbeiten und der Bürgerschaft nachvollziehbar darzulegen,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Dies ist uns mit sieben politischen Beratungen im Rahmen der Projektentwicklung und der steten Informationen der Bürgerschaft, zuletzt mit der Einwohnerversammlung im Januar gelungen. Die nun abschließende Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Lörracher Rathauses.“
Die Zukunft des Rathauses wird in den Sitzungen des AUT am 7. Februar, des Hauptausschusses am 22. Februar und der beschließenden Gemeinderatssitzung am 29. Februar in eine neue Projektphase überführt.
Die Erstellung des Projektplans sowie der Aufbau der Projektstruktur, die Vergabe der Planungsleistungen und im Wesentlichen das Finanzierungskonzept des 52 Millionen Euro (Stand 2023) umfassenden Investitionsprojektes in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg, sind die nächsten Schritte.
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