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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

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Teams
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zuständige Stelle

Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Passbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
    Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Voraussetzungen

Wenn die Ausstellung eines Reisepass im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantratt möglich ist.

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:

  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
  • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

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Verfahrensablauf

Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

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Erforderliche Unterlagen

alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr) biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

sofort

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Kosten/Leistung

EUR 26,00

Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

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Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

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Sonstiges

Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.

Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 4 Passmuster
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 7 Passversagung
  • § 8 Passentziehung

Passverordnung (PassV)

  • § 15 Gebühren
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Weitere Hinweise

Personen die in einem unserer Ortsteile wohnen, können sich auch an die jeweilige Ortsverwaltung in Brombach, Haagen oder Hauingen wenden.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zur Zahlung fällig.

Mit der Beantragung des vorläufigen Reisepasses sollte, so wird empfohlen, auch die Beantragung des endgültigen Reisepasses mit regulärer Laufzeit erfolgen.

Auf Grund der aktuellen Situationen können Vorsprachen bei der In-​Se-L (Bürgerbüro Information und Service Lörrach) im Erdgeschoss des Rathauses Lörrach sowie in den Ortsverwaltungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 

Für diese Dienstleistung können Sie auch einen Termin online vereinbaren.

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Zugehörigkeit zu
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