Plakatierung
Für die Anbringung von Plakaten/Aufstellung von Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Straßengesetz.
Die Stadt Lörrach erteilt für temporäre Veranstaltungen in Lörrach sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für überregionale Veranstaltungen außerhalb Lörrachs Erlaubnisse, soweit die öffentlichen Anschlagstellen (Litfasssäulen, Großflächenanschlagtafeln) nicht genutzt werden können. Diese werden von der Fa. Schiffmann Außenwerbung. Linnéstraße 6, 79110 Freiburg, Tel. 0761 - 8 96 79-0 bewirtschaftet.
Pro Veranstaltung werden maximal 30 Plakate (Veranstaltung in Lörrach) bzw. 20 Plakate (Veranstaltung außerhalb Lörrach) und für Zirkusse maximal 50 Plakate genehmigt.
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Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone, Plakatiererlaubnisse für Großraum Schwerverkehr
Für die Antragstellung können Sie das unten stehende Formular verwenden. Mit der Genehmigung erhalten Sie Genehmigungsaufkleber. Pro doppelseitigem Plakat ist ein Aufkleber anzubringen.
Die Plakate dürfen frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung angebracht/aufgestellt werden. Das Antragsformular ist mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Plakatierung einzureichen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 Euro. Dazu kommt eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von derzeit
pro Plakat in der Größe | Vereine / gemeinnützige Organisationen | gewerbliche Veranstalter |
bis 0,5 qm |
1,00 € | 3,00 € |
0,5 bis 1,0 qm | 2,00 € | 6,00 € |
1,0 bis 1,5 qm | 3,00 € | 9,00 € |
usw. |