Info- und Verkaufsstände (Sondernutzung)
Wenn Sie eine öffentliche Straße (einen Weg, Platz oder die Fußgängerzone) über den Gebrauch zum Verkehr (Gemeingebrauch) nutzen wollen, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigt werden muss. Für die Aufstellung von Informations- und Verkaufsständen ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig.
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Sachbearbeitung Gewerbe und Gaststätten
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Sekretariat, Sachbearbeitung Gewerbe und Gaststätten
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich zu stellen (wer, wo, wie, wann, was?)Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder wiederruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben.
Für Stände außerhalb der Fußgängerzone ist in der Regel der Fachbereich Straßen,Verkehr, Sicherheit zuständig