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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Hausnummernvergabe

Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.
Sie wird in amtlichen Verzeichnissen wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch geführt und ist Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie.
Die Festsetzung der Hausnummern ist Angelegenheit der Gemeinde.
Der Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes hat auf seine Kosten sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die Hausnummer wird vom Fachbereich Liegenschaften und Geoinformation im Zuge des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens und des Kenntnisgabeverfahrens vergeben. Die Vergabe von Hausnummern im Baugenehmigungsverfahren erfolgt mit Erteilung der Baugenehmigung.
Die Vergabe einer Hausnummer bei bereits bestehenden Gebäuden oder die Änderung einer Hausnummer kann formlos vom Eigentümer beantragt werden.

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Kosten/Leistung

Für die Vergabe einer Hausnummer werden keine Gebühren erhoben.

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch § 126 Abs. 3
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 5 Abs. 4 GemO
Polizeigesetz Baden-Württemberg §§ 105 Abs.1, 107 Abs. 4
Polizeiverordnung Stadt Lörrach §23

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