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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Niederlassungserlaubnis beantragen

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis?

Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen Nebenbestimmungen enthalten.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie in direktem Anschluss keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Zeiten, in denen Sie sich zum Studium oder zur Ausbildung im Bundesgebiet aufgehalten haben, rechnet Ihnen die zuständige Stelle aber zur Hälfte auf die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis an.

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Team
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zuständige Stelle

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

Ausländerbehörde ist:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Ihre Identität ist geklärt, und Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, beispielsweise eine begangene Straftat, stehen der Erteilung nicht entgegen.
  • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
    Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch kürzere Fristen gelten.
  • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
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Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

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Erforderliche Unterlagen

Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Für diese Dienstleistung können Sie auch einen Termin online vereinbaren.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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