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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden

Wenn Sie ein Gebäude errichten, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.

Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die untere Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Das Grundstück steht im Eigentum von Ihnen oder Sie sind erbbauberechtigte Person.
  • Sie möchten ein Gebäude errichten, in seiner Grundfläche ändern oder abreißen.
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Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle eine formlose Anzeige machen, damit das Gebäude zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters aufgenommen wird. Hierfür müssen Sie der zuständigen Behörde die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Höhe der Baukosten mitteilen. Diese Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Anzeige nach Errichtung

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.

Beispiel:

Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen EUR 100.000 und EUR 400.000.

Dafür müssen Sie bezahlen:

  • für die Aufnahme des Gebäudes: EUR 510,00 zuzüglich Umsatzsteuer
  • als Fortführungsgebühr 35 Prozent der Gebühr für die Gebäudeaufnahme: EUR 178,50

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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