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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Grundstückswertermittlung beantragen

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch bei den Gemeinden gebildete Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Bodenrichtwerte geben den für ein bestimmtes Gebiet ermittelten Durchschnittswert wieder. Die Bewertung eines individuellen Grundstücks kann nur durch ein Wertermittlungsgutachten erfolgen.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden. Insbesondere für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen werden kann.

» zu den Bodenrichtwerten in BORIS-BW

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Für die Erstattung eines Gutachtens oder einer Vergleichsbewertung sind aus dem privaten Bereich nur antragsberechtigt:

- Eigentümer
- ihnen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte

Hinweis: Kaufinteressenten einer Immobilie haben ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers kein Antragsrecht.

Für die Ausstellung einer Bodenwertbescheinigung gelten keine Antragsbeschränkungen.

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Verfahrensablauf

Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.

Bodenwertbescheinigungen werden nur dem Antragsteller übersandt.

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Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

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Kosten/Leistung

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert.

Die Kosten für die Ausstellung von Bodenwertbescheinigungen richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lörrach.

Ein Jahresbericht kann gegen einen Unkostenbeitrag von 40€ bezogen werden.
(Der Jahresbericht wir in zweijährigem Turnus erstellt und enthält die Bodenrichtwerte, zur Wertermittlung erforderliche Daten, Vergleichswerte für Eigentumswohnungen sowie Vergleichswerte für Stellplätze und Garagen.)

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Rechtsbehelf

Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen den als Gutachten ermittelten Grundstückswert vor.

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Sonstiges

Für Eigentumswohnungen wird auf der Grundlage der Kaufpreissammlung eine Vergleichsbewertung angeboten.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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