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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
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Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht formlos bei uns beantragen.

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Kosten/Leistung

Falls Sie eine Kopie der Baulast benötigen, fallen je Flurstück Gebühren in Höhe von 20 Euro an. Ansonsten ist die Einsichtnahme gebührenfrei.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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