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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

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Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses Lörrach oder schriftlich anmelden.

Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

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Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Weitere Hinweise
Die Hundesteuer beträgt in Lörrach für den ersten Hund 96 Euro pro Jahr, für den zweiten und jeden weiteren Hund 192 Euro pro Jahr. Hundezüchter, die reinrassige Hunde der gleichen Rasse züchten, können auf Antrag zur Zwingersteuer veranlagt werden. Für einen Kampfhund ist 500 Euro pro Jahr zu bezahlen.
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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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