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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
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Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses Lörrach oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.  

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

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Erforderliche Unterlagen
Hundesteuermarke

bei Tod eines Hundes: einen Nachweis, dass der Hund verstorben ist
(z.B. Tierarztrechnung oder tierärztliche Bescheinigung)
 
bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

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Kosten/Leistung

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

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Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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