Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
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Gewerbe- und Hundesteuer
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Hundesteuerabmeldung
- Steuermerkblatt DSGVO
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses Lörrach oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
bei Tod eines Hundes: einen Nachweis, dass der Hund verstorben ist
(z.B. Tierarztrechnung oder tierärztliche Bescheinigung)
bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde