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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf
Jeder kann Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Ein Einsichtnahme kann zu den Öffnungszeiten des Sekretariats Bau-InSeL erfolgen.
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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
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Vertiefende Informationen
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