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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart  der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht (Ausnahme: sog. priviligierte Vorhaben).

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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Eine Einsichtnahme kann zu den Öffnungszeiten des Sekretariats Bau-InSeL erfolgen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
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