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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Bewohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Mitarbeiter
  • Baustelleneinrichtungen und Aufgrabungen, Ausnahmegenehmigungen nach StVO, Parkausweise
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Team
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

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Voraussetzungen
  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

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Verfahrensablauf

Für die  Klärung der Berechtigung und Zuordnung der Bewohnerparkzone  wird empfohlen sich vor dem Erstantrag zunächst telefonisch mit dem Fachbereich Tiefbau in Verbindung zu setzen. Der Erstantrag wird beim Fachbereich Tiefbau gestellt; die Nachfolgeanträge werden vom Team InSel, Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit bearbeitet.

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Erforderliche Unterlagen
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

    aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalter, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beträgt derzeit 30,00 Euro; ab 01.04.2024 120,00 Euro.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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