Bauvorbescheid beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen. Erfasst werden alle konkreten Einzelfragen zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften die seitens der Baurechtsbehörde zu prüfen sind.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Der Bescheid der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular steht zum Download zur Verfügung.
Die Baurechtsbehörde der Stadt Lörrach prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind.
- Antrag auf Bauvorbescheid
- weitere Bauvorlagen, in der Regel
-
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Aktuelle Vordrucke erhalten Sie über die Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid