Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
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Technischer Leiter Friedhöfe
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Friedhofsverwaltung
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Friedhofsverwaltung
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Stellvertretende Technische Leiterin Friedhöfe
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Ortspolizeibehörde
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Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten) - Nachweis der zweiten Leichenschau bei geplanter Feuerbestattung in einem anderen Bundesland oder außerhalb Deutschlands
keine
Die Gebühr für das Ausstellen eines Leichenpasses beträgt 37,00 Euro.
keine
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)