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Bürgerbüro Information & Service Lörrach

Straßenmusik in der Lörracher Innenstadt

Die Stadt Lörrach betrachtet Straßenmusik als eine Belebung der Innenstadt. Sicher haben Sie aber Verständnis dafür, dass nicht alle Mitbürger, die in der Innenstadt wohnen und arbeiten, erfreut sind, wenn immer am gleichen Platz musiziert wird. Um ein Einschreiten der Polizei oder des Gemeindevollzugsdienstes zu vermeiden, bitten wir Sie, beim Musizieren in der Fußgängerzone folgendes zu beachten:

In der Fußgängerzone der Innenstadt darf an folgenden Standorten musiziert werden:

  • Am alten Markt (1)
  • Alter Marktplatz (2)
  • Turmstraße beim Brunnen vor dem Kaufhaus Karstadt (3)
  • Chesterplatz (4)
  • Turmstraße am Hebelpark (5)
  • Bahnhofsplatz (6)

  • Musizieren ist nur zu folgenden Zeiten gestattet: Montag bis Samstag von 10:00 bis 10:30 Uhr, 11:00 - 11:30 Uhr, 14:00 bis 14:30 Uhr, 15:00 bis 15:30 Uhr, 16:00 bis 16:30 Uhr, 17:00 bis 17:30 Uhr und 18:00 bis 18:30 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen darf nicht musiziert werden.
  • Nach jeder Pause ist der Standort zu wechseln und darf an diesem Tag nicht erneut genutzt werden.
  • Pro Woche darf max. an 3 Tagen musiziert werden.
  • Lautstarke Instrumente wie Trommeln, Trompeten sowie elektronische Instrumente, Tonverstärker sowie Tonübertragungsgeräte dürfen nicht verwendet werden. Bei Gesangsdarbietungen ist ebenfalls auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
  • Gruppen von mehr als vier Personen dürfen nicht musizieren.

Bei Nichtbeachtung schreitet der Gemeindevollzugsdienst oder die Polizei ein. Diese sind zudem ermächtigt, musikalische Darbietungen zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Fußgängerverkehrs oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich wird.

Einen Übersichtsplan der Standorte finden Sie in der PDF-Version weiter unten.

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