Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
keine
Antragsmöglichkeiten:
- Persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten
- Meldebescheinigung online beantragen über das Serviceportal Baden-Württemberg
(Smartphone-Nutzung wird empfohlen) - Per E-Mail an das Bürgerbüro unter buergerbuero(at)loerrach.de
HINWEIS: die Zusendung der Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich per Post an Ihre Wohnortadresse.
Bei der persönlichen Antragstellung benötigt die Meldebehörde folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch per E-Mail stellen: Bitte teilen Sie uns Ihren Vornamen, Namen, Adresse und Geburtsdatum mit.
Bei der Online-Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- persönliches Konto beim Serviceportal Baden-Württemberg
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- AusweisApp2 für die Antragstellung über mobile Endgeräte oder ein Kartenlesegerät für die Onlinebeantragung über einen stationären PC
keine
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Bei der persönlichen Antragstellung (auch per E-Mail) erhebt die Verwaltung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 Euro. Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Die Online-Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg ist kostenfrei.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Keine
- § 18 Meldebescheinigung