Fachbereich Recht/Baurecht/Vergabe
In einer Stadtverwaltung sind vielfältige juristische Fragestellungen zu behandeln. Sie reichen vom klassischen Verwaltungsrecht wie beispielsweise Bau-, Aufenthalts- oder Abgabenrecht über Vergabe- und Werkvertragsrecht bis hin zu privatrechtlichen Einzelfragen zum Beispiel im Urheber- oder Erbrecht. Bei der Beantwortung dieser Fragen berät der Fachbereich Recht/ Baurecht/Vergabe alle Fachbereiche und die Eigenbetriebe der Stadt. In den so genannten "Selbstverwaltungsangelegenheiten" entscheidet er über Widersprüche. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertritt der Fachbereich die Stadt vor Gericht.
Eine rechtliche Beratung von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung kann nicht erfolgen, da das Rechtsberatungsgesetz dies nicht zulässt. Dafür wenden Sie sich am besten an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Als untere Baurechtsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde prüft der Fachbereich, ob die Wünsche der Bauherren in den gesetzlichen Rahmen passen. Bei Diskrepanzen berät er die am Bau Beteiligten, um einen gangbaren Lösungsweg zu finden. Der Fachbereich versteht sich als Dienstleister und hilft den Bauherren, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Für bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Philipp, Daniela
Sekretariat Recht/Zentrale Vergabestelle
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Fachbereichsleitung Recht/Baurecht/Vergabe
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stellv. Fachbereichsleitung Recht/Baurecht/Vergabe, Teamleitung Baurecht
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Juristin