Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im U3-Bereich
Die Bundesregierung hat zum 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im U3-Bereich eingeführt. Dadurch gilt es für die Kommunen kontinuierlich den Bedarf zu ermitteln und zu erfüllen, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden und ausreichend Betreuungsplätze anzubieten.