Entwässerungsantrag
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muss insbesondere bei Neubauvorhaben ein gebührenpflichtiger Entwässerungsantrag eingereicht werden.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag zu stellen ist, entnehmen Sie bitte den Auflagen zur Baugenehmigung. Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollte der Antrag auf der Grundlage der Abwassersatzung und deren Technischen Vorschriften (zum Beispiel DIN 1986, EN 12056, EN 752 und EN 1610) angefertigt sein.
Bei Um- und Erweiterungsbauten werden in der Regel Ergänzungspläne zu einer bereits bestehenden Entwässerungsgenehmigung gefordert.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag zu stellen ist, entnehmen Sie bitte den Auflagen zur Baugenehmigung. Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollte der Antrag auf der Grundlage der Abwassersatzung und deren Technischen Vorschriften (zum Beispiel DIN 1986, EN 12056, EN 752 und EN 1610) angefertigt sein.
Bei Um- und Erweiterungsbauten werden in der Regel Ergänzungspläne zu einer bereits bestehenden Entwässerungsgenehmigung gefordert.
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