Förderantrag
Förderantrag
Allgemeine Bestimmungen
Der Zuschussantrag kann grundsätzlich erst nach Abzug aller weiteren Förderzuschüsse bearbeitet werden.
Bei Materialzuschüssen gelten die jeweiligen Bruttoverkaufspreise (einschließlich MwSt.) abzüglich
gewährter Nachlässe bzw. Rabatte und Skonti. Es werden keine Verpackungs-, Versand/Transport- und Versicherungskosten berücksichtigt.
Zuschusshöchstgrenze pro Verein – Höchstgrenze aller Maßnahmen pro Antragsjahr, max. bis 50% der Antragssumme, je nach zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln im Sportjahr.
Mehrspartenvereine haben ihre Aufstellung nach Fachverbandszuordnung getrennt zu dokumentieren.
Der Antrag selbst kann nicht von den Abteilungen, sondern nur vom Gesamtverein gestellt werden.
Dem Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegen.
Auszahlungen werden unbar geleistet und erfolgen ausschließlich auf die bereits bekannte
Bankverbindung des Vereinskontos.
Bei Materialzuschüssen gelten die jeweiligen Bruttoverkaufspreise (einschließlich MwSt.) abzüglich
gewährter Nachlässe bzw. Rabatte und Skonti. Es werden keine Verpackungs-, Versand/Transport- und Versicherungskosten berücksichtigt.
Zuschusshöchstgrenze pro Verein – Höchstgrenze aller Maßnahmen pro Antragsjahr, max. bis 50% der Antragssumme, je nach zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln im Sportjahr.
Mehrspartenvereine haben ihre Aufstellung nach Fachverbandszuordnung getrennt zu dokumentieren.
Der Antrag selbst kann nicht von den Abteilungen, sondern nur vom Gesamtverein gestellt werden.
Dem Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegen.
Auszahlungen werden unbar geleistet und erfolgen ausschließlich auf die bereits bekannte
Bankverbindung des Vereinskontos.
Ihr Ansprechpartner
Patrick Scheller
Teamleitung Soziales/Jugend/Sport
Telefon:
0 76 21 4 15-671
p.scheller(at)loerrach.de
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