Maßnahmen und Verordnungen
Mit Beschluss vom 26. April 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen traten am 2. Mai 2022 in Kraft.
Welche Regelungen gelten aktuell?
Übersicht geltender Verordnungen und Verfügungen:
Landesgesundheitsamt Stuttgart
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
- Telefon: 07 11 / 9 04 39 55 5
- Erreichbarkeit: Montag - Freitag, 9 - 18 Uhr
Landkreis Lörrach
Für Landkreisbürgerinnen und -bürger, die Fragen zum Corona-Virus haben, hat das Gesundheitsamt eine Hotline geschaltet.
- Telefon: 0 76 21 / 4 10 89 71
- Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag, 8:30 - 10:30 Uhr, 14:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 10:30 Uhr - E-Mail: covid19@loerrach-landkreis.de
Stadt Lörrach, "Ansprechpersonen für den Infektionsschutz"
Für Lörracher Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu den aktuellen Coronaregeln und Absonderungsbescheinigungen haben.
- Telefon: 0 76 21 / 4 15 31 8 und 0 76 21 / 4 15 35 6.
- Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr
- E-Mail: anmeldung-corona@loerrach.de
Aktuelle Zahlen zum Coronavirus im Landkreis Lörrach finden Sie im Dashboard des Landkreises Lörrach
Zusätzlich zu den Impfangeboten der Hausärzte und Betriebsärzte bietet der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Mobilen Impfteam Freiburg Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen an. Weitere Informationen und Terminbuchung unter https://www.loerrach-landkreis.de/corona/Impfen
Einen Überblick zu weiteren Impfangeboten und Impfaktionen finden Sie ebenfalls unter https://www.dranbleiben-bw.de/#impfangebote
Einen Überblick zu weiteren Impfangeboten und Impfaktionen finden Sie ebenfalls unter https://www.dranbleiben-bw.de/#impfangebote
Current information on the coronavirus and applicable regulations can be found here
Informationen in Leichter Sprache finden Sie beispielsweise hier:
Informationen in Gebärdensprache finden Sie beispielsweise hier:
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