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Baupläne

Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Lörrach zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Dabei ist die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Straßen zu erheben und darauf aufbauend Aktionspläne zur Lärmminderung zu entwickeln. Die Stadt beabsichtigt daher, für die betroffenen Bereiche einen solchen Plan aufzustellen bzw. den derzeit geltenden fortzuschreiben.

Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat in öffentlicher Sitzung am 29. September 2022 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zugestimmt und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zugestimmt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplan liegt in der Zeit von

Montag, 07.11.2022 bis einschließlich Freitag, 09.12.2022

im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, im 13. OG, (Auskünfte Fachbereich Umwelt & Mobilität: Zimmer 15.16), während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Wir empfehlen Ihnen vorab einen Termin, telefonisch unter 07621/415-222 oder -555 oder per E-Mail unter umweltschutz(at)loerrach.de zu vereinbaren. Gegebenenfalls im Zeitraum der öffentlichen Auslegung geltende coronabedingte Maßnahmen sind einzuhalten.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich und zeitgleich ins Internet auf der Homepage der Stadt Lörrach eingestellt.

Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken nicht betreten kann oder betreten möchte, verweisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet. In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch anzufordern.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum ausliegenden Entwurf  schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Mobilität, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, per E-Mail unter umweltschutz(at)loerrach.de oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung der angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zugestimmt wird. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Lärmaktionsplanes für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht genutzt.

Lörrach, den 24.10.2022

gez. Monika Neuhöfer-Avdić
Bürgermeisterin

Fachbereich Umwelt und Mobilität

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