Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat am 07.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Neue Mitte Nordstadt“ als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat die Entwürfe des Bebauungsplans der Innenentwicklung und der Örtlichen Bauvorschriften „Neue Mitte Nordstadt“ gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, weil der maßgebliche Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB weit unterschritten wird.
Das Plangebiet wird begrenzt
- im Norden durch die angrenzende Wohnbebauung entlang der Wintersbuckstraße,
- im Osten entlang der Haagener Straße,
- im Süden entlang der Heithemstraße,
- im Westen entlang der Wintersbuckstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist und entspricht dem Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.06.2022.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Quartiersmitte für die Nordstadt geschaffen werden. Ziele der Planung sind die:
- Festsetzung von verdichteten Wohnhöfen,
- Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität,
- Schaffung von Quartiersangeboten,
- Herstellung einer Nahversorgung für die Nordstadt sowie
- Festsetzung eines angemessenen Stellplatzfaktors.
Der Bebauungsplanentwurf vom 03.06.2022 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 03.06.202, jeweils mit Begründung vom 03.06.202 und den Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Mittwoch, 20.07.2022 bis einschließlich Mittwoch 31.08.2022
im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, Fachbereich Stadtplanung, 13. OG, (Auskünfte: Zimmer 13.08), während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Sollten Sie persönlich vor Ort Einsicht in die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie den oben genannten Unterlagen wünschen, bitten wir um eine Anmeldung vor dem Betreten des Rathauses. Gegebenenfalls im Zeitraum der öffentlichen Auslegung geltende, coronabedingte Maßnahmen sind einzuhalten. Sie erreichen uns telefonisch unter 07621/415 536, per Email unter stadtplanung@loerrach.de und schriftlich unter Fachbereich Stadtplanung, Luisenstr. 16, 79539 Lörrach.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
- zur artenschutzrechtlich relevanten Fauna (Vögel, Fledermäuse und Reptilien)
- hinsichtlich Artenschutz-Ausgleichsmaßnahmen und deren Umsetzung
- hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen / Minderungsmaßnahmen
- hinsichtlich Pflanzempfehlungen
Lörrach, den 11.07.2022
Monika Neuhöfer-Avdić
Bürgermeisterin
Zum Herunterladen
- Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
- Planzeichnung mit Legende
- Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften
- Begründung
- Quartierskonzept Parkeierung und Mobilität "Neue Mitte Nordstadt, ÖKO-LOG Freilandforschung
- Umweltbeitrag
- Schalltechnische Untersuchung