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Herbstfest in der Anschlussunterbringung Neumatt-Brunnwasser - die identischen Gebäude entstehen auch am Bächlinweg

integration im Stadtgebiet Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Stadt Lörrach ist gesetzlich dazu verpflichtet, geflüchtete Menschen aufzunehmen und für deren Unterkunft zu sorgen. Sie überwacht kontinuierlich den verfügbaren Wohnraum und optimiert laufend die Belegung der Unterkünfte. Angesichts der dynamischen Veränderungen, beispielsweise in Wohngemeinschaften, werden die Unterkünfte regelmäßig überprüft, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Ziel ist es, eine flexible und bedarfsgerechte Wohnsituation zu schaffen, die eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen gewährleistet.

Aktuell leben über 1.300 Geflüchtete in Lörrach, wovon knapp 40 Prozent ordnungsrechtlich untergebracht sind. Die Mehrheit der geflüchteten Personen stammt aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan.

In der Flüchtlingsunterbringung wird zwischen Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringung unterschieden. Beide Formen haben unterschiedliche Zwecke und Zuständigkeiten.

  • Die Gemeinschaftsunterkunft (GU), beziehungsweise Vorläufige Unterbringung (VU), folgt auf die Unterbringung in einer Landeserstaufnahme (LEA) und ist meist die erste Station, in der Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland untergebracht werden. Es handelt sich dabei um eine Übergangslösung, in der die Menschen zunächst zentral untergebracht und versorgt werden. Gemeinschaftsunterkünfte sind oft größere Gebäude oder Einrichtungen, die vom jeweiligen Landkreis betrieben werden und in denen die Geflüchteten mehrere Monate bleiben können, während sie auf eine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit warten. Hier werden grundlegende Bedürfnisse gedeckt und es wird ihnen soziale Unterstützung, wie Beratung und Zugang zu Integrationsangeboten, angeboten. Die Gemeinschaftsunterkünfte liegen in der Zuständigkeit des Landkreises Lörrach.
  • Die Anschlussunterbringung (AU) folgt in der Regel auf die Gemeinschaftsunterbringung, sobald die Geflüchteten längerfristig bleiben können oder die Entscheidung über ihren Asylantrag getroffen wurde. Die Anschlussunterbringung dient als Wohnlösung für längere Zeit und ermöglicht den Geflüchteten, in die Alltagsstruktur vor Ort eingebunden zu werden. Die Anschlussunterbringung obliegt der Zuständigkeit der Kommune. Sofern keine privatrechtliche Unterbringung erfolgen kann, werden die Menschen in kommunalen Anschlussunterbringungen ordnungsrechtlich eingewiesen.

Die Anschlussunterbringung von Geflüchteten ist eine große Herausforderung für die Stadt Lörrach. Neben ausreichend Wohnraum gilt es, die notwendige Betreuung und Unterstützung bereitzustellen. Angesichts der gestiegenen Geflüchtetenzahlen und der dynamischen weltpolitischen Lage prüft die Stadtverwaltung fortlaufend neue Möglichkeiten, um den Menschen ein sicheres und angemessenes Zuhause zu bieten.

Unterbringungen für geflüchtete Menschen im Stadtgebiet Lörrach

Standorte der vorläufigen Unterbringung (GU) Kapazität
Gemeinschaftsunterkunft Brombach (Ortsteil Brombach) 180, bzw. bis max. 300 Plätze
Gemeinschaftsunterkunft Hotel David (Kernstadt) 90 Plätze
Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger Geflüchteter
Vorläufige Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (Hauingen) 20 Plätze
Standort der AU Kapazität
Gretherstraße (Kernstadt) 131 Plätze
Wölblinstraße (Kernstadt) 70 Plätze, 23 Wohnungen sind Stand Januar 2026 übergeben
Röttlerstraße (Ortsteil Haagen) 35 Plätze
Neumatt-Brunnwasser (Ortsteil Haagen) 146 Plätze
Bächlinweg 56 Plätze
Maximilian Schmalz

Ihr Ansprechpartner

Maximilian Schmalz   Teamleitung Wohnen und Unterbringung, Koordinator Welcome-Center
Telefon: 0 76 21 4 15-6 41  m.schmalz(at)loerrach.de  Weitere Informationen
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