Stadtteilgespräche: Guter Zuspruch in Tumringen
Am 10. September 2024 durfte ein neues Format für die Bürger der Stadtteile Premiere feiern. Die Stadtteilgespräche sind eine Serie von Bürgerdialogen, die in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Quartieren in Lörrach stattfinden werden. Das Gespräch bietet den direkten Dialog zwischen Stadtspitze und Bürgerschaft und ermöglicht der Verwaltung, die Anliegen der Bürgerschaft besser zu verstehen und gemeinsam über aktuelle Themen und Projekte in den jeweiligen Stadtteilen zu diskutieren. Da Hauingen, Haagen und Brombach bereits durch ihre Ortschaftsräte vertreten sind, sollen nun auch die anderen Stadtteile eine stärkere Stimme erhalten. Den Rahmen dafür bot das erste Stadtteilgespräch in Tumringen in der Mensa der Grundschule.
Zwei Stunden hatten die Einwohner aus dem Dorf Zeit, ihre Fragen an Oberbürgermeister Jörg Lutz, und Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić zu stellen. Schnell war klar, dass dieses Modell ein Erfolg wird, da die Beteiligung am Dialog rege war.
Rund vierzig Teilnehmende aus Tumringen interessierten sich für Themen wie das etwaige Neubaugebiet Tumringen-Nord, die Sanierung der Grundschule und das allgemeine Erscheinungsbild des Dorfes. Manche Unklarheiten konnten bereinigt werden, zeitgleich nahmen Jörg Lutz und Monika Neuhöfer-Avdić jedoch auch neue Erkenntnisse mit ins Rathaus, die erst durch den direkten Dialog mit den Bürgern deutlich wurden.
Abschließend wurden viele Themen angesprochen, und das neue Format des offenen Dialogs stieß auf breite Zustimmung.
Sachstand der Bürgeranliegen aus Tumringen
Bereits umgesetzt
Die Verkehrsregelung An der Wiese südlich der Wiesebrücke wurde optimiert: Um diese Stelle sicherer zu machen, wurde die Zufahrt für KfZ hier eingeschränkt und mit neuer Beschilderung auf Rücksicht bei der gemeinsamen Nutzung gebeten.
In Umsetzung
Nach Prüfung der planungsrechtlichen und standortbezogenen Rahmenbedingungen kann der ursprüngliche Zeitplan leider nicht eingehalten werden:
- Der Spielplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet Tüllinger Berg, weshalb gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1, 4 und 7 eine naturschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
- Der Bereich ist Teil eines Biotopkomplexes (Feldgehölz, Bachlauf, Sumpfbereiche); Eingriffe könnten eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 2 BNatSchG erforderlich machen.
- Schadstoffuntersuchungen sind notwendig.
- Ein Artenschutzgutachten wird voraussichtlich über ein Jahr laufen.