Aus sicherheitstechnischer Sicht muss das Lörracher Rathaus aus folgenden Gründen saniert werden:
- Die derzeit geltenden Brandschutzvorschriften werden nicht erfüllt – das Gebäude genießt zwar Bestandsschutz, dennoch fehlen neben dem Feuerwehraufzug Brandabschlüsse vor den Aufzügen in jedem Geschoss, das Sicherheitstreppenhaus entspricht nicht den Vorgaben, die Fassade enthält brennbare Materialien und es fehlen Brandriegel, die in den Hochhausrichtlinien gefordert sind.
- Zum Zeitpunkt der Errichtung in den 70er Jahren musste die Erdbebennorm noch nicht erfüllt werden. Hinsichtlich des Erdbebenschutzes weist das Gebäude Mängel auf – auch hier besteht Bestandsschutz.
- Im Gebäude sind zudem Schadstoffe verbaut (z.B. Asbest und künstliche Mineralfasern) – hier ist aktuell keine Raumluftbelastung feststellbar.
- Die Fassade stellt ein weiteres Sicherheitsrisiko dar. Einerseits weist sie neben der technischen Ausführung auch Brandschutzmängel auf. Andererseits ist die derzeit ausgeführte Notsicherung nur eine Übergangslösung, die keinen langfristigen Bestand hat. Die zeitnahe Erneuerung der Fassade ist unumgänglich.