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Japankäfer

Japankäfer

Im Juni 2024 wurden an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in der Schweiz mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefunden. Der Käfer gilt als besonders gefährlicher Schädling. Eine Ausbreitung des Käfers in der Region muss deshalb eingedämmt werden. Es bestehen deshalb Sonderregeln: ganzjährig für die Entsorgung von Erdmaterial und während der Flugzeit von Juni bis September für die Entsorgung von Grünabfällen.

Aktueller Stand im Herbst 2026

Während in Basel, Riehen und Freiburg weitere Populationen gemeldet wurden, wurde im Landkreis Lörrach kein Befall festgestellt. Da die Eier und Larven des Japankäfers jedoch bis zu zwei Jahre im Erdboden überleben können, gilt die Allgemeinverfügung noch für die nächsten drei Jahre nach dem letzten Käfernachweis. Das Monitoring des Käfers wird im nächsten Sommer im Landkreis Lörrach fortgesetzt.

Grünabfälle können nun vom 1. Oktober bis 31. Mai bis zum erneuten Beginn der Flugzeit wie gewohnt entsorgt und auch aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Auf den Grünabfall-Annahmeplätzen in Weil-Haltingen, Lörrach-Salzert und Inzlingen gelten ab 1. Oktober wieder die alten Annahmezeiten und üblichen Annahmemengen. Die eigens eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg und Im Rippel) schließen ab 1. Oktober und werden zum kommenden Juni wieder eröffnet.

Erdmaterial vom Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe darf weiterhin nicht aus den definierten Befalls- und Pufferzonen heraus transportiert werden. Es ist möglich, dass dort Eier und Engerlinge (Larven) überwintern. Das gilt auch für Wurzelballen von Pflanzen, die tiefer reichen als 30 Zentimeter. Ausnahmegenehmigungen können vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beim Landratsamt Lörrach unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Befalls- und Pufferzonen

Im Landkreis Lörrach gilt seit 6. August 2025 eine aktualisierte Allgemeinverfügung, um eine Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Darin sind Befalls- und Pufferzonen definiert, aus denen kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden darf. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung vom 27. August 2026 weitere Maßnahmen, die der Verfügung selbst entnommen werden können. Die ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen können Sie auf der Karte einsehen.

Ausgenommen ist Pflanzenmaterial, das vor dem Transport auf eine Größe von maximal 5 Zentimeter gehäckselt oder über zentrale Sammelstellen entsorgt wird. Bitte lagern Sie bis dahin den Grünschnitt zu Hause, wenn er nicht gehäckselt werden kann.

Geltungsbereich der Pufferzone Japankäfer gemäß der Allgemeinverfügung vom 6. August 2025

Mehr Informationen zum Japankäfer und den Schutzmaßnahmen finden Sie im Fragen-Antworten-Katalog und der Bildergalerie.

Hier finden Sie den Geltungsbereich der aktuellen Pufferzone in der interaktiven Karte des Landratsamts Lörrach.

Fragen & Antworten zum Japankäfer

Die Larven des Japankäfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.
Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss.
Für Menschen und Tiere ist der Schädling jedoch ungefährlich.
Wenn Sie einen verdächtigen Käfer entdeckt haben, dann fangen Sie den Käfer bitte ein, fotografieren Sie ihn und frieren Sie ihn nach Möglichkeit in einer Box oder einem Glas ein.
Das Foto können Sie zusammen mit Fundort, Funddatum und Kontaktmöglichkeit über ein
Onlineformular einreichen
Alternativ können Sie auch ein Foto des gefundenen Käfers mit Angabe des Fundortes per E-Mail an das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) an Pflanzengesundheit-kaefer(at)ltz.bwl.de senden.
In der Befalls- und Pufferzone gibt es Sammelstellen, über die das Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann.

Pufferzone Weil am Rhein und Haltingen

Grünabfall-Annahme Haltingen
Haltinger Straße
79576 Weil am Rhein

Öffnungszeiten:
Mittwoch         13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag              13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag           10:00 bis 15:00 Uhr

Wichtig: Bei kostenpflichtigen Anlieferungen über 2 m³ ungehäckselt oder über 1 m³ gehäckselt benötigen Sie einen Lieferschein (2x ausdrucken*).

Pufferzone Lörrach

Grünabfall-Annahme Salzert Gretherhof
Alte Rheinfelder Straße
79539 Lörrach

Öffnungszeiten:
Mittwoch       13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag            13:00 bis 18:00 Uhr
Samstag           8:30 bis 12:00 Uhr
Wichtig: Bei kostenpflichtigen Anlieferungen über 2 m³ ungehäckselt oder über 1 m³ gehäckselt benötigen Sie einen Lieferschein (2x ausdrucken*).

Pufferzone Inzlingen

Grünabfall-Annahme Inzlingen
Waldparkplatz Inzlinger Kreuz

Öffnungszeiten:
Letzter Samstag im Monat von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Nur Anlieferungen bis 2 m³ möglich.

Pufferzone Grenzach-Wyhlen

Die eigens eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg und Im Rippel) schließen ab 1. Oktober und werden zum kommenden Juni wieder eröffnet.

*Der zweite Ausdruck dient als Beleg. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, ein Foto des Lieferscheins zu machen.
Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da durch die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.
Seit dem 1. Oktober 2026 gelten folgende Schutzvorschriften im Landkreis Lörrach:
  • Es ist verboten, Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe aus der Pufferzone außerhalb dieser zu entsorgen.
  • Andere Pflanzen mit Wurzeln dürfen nur unter bestimmten Bedingungen, die in der Allgemeinverfügung definiert sind, aus der Pufferzone abtransportiert werden.
  • Grünabfälle können nun vom 1. Oktober bis 31. Mai bis zum erneuten Beginn der Flugzeit wie gewohnt entsorgt und – sofern sie gehäckselt sind – auch aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts melden.
Der Japankäfer hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten.
Der Käfer hat fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei größere weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.

Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers in den abgegrenzten Gebieten im Landkreis Lörrach

Das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg haben  eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung des Käfers im Landkreis Lörrach einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallsherden der Basler Behörden (vom 11. Juli 2024) wurden auf deutscher Seite Pufferzonen definiert, aus denen kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden darf.

Die Allgemeinverfügung für die abgegrenzten Gebiete im Landkreis Lörrach mit dem räumlichen Geltungsbereich für die Befallszone (Teile der Gemeinde Grenzach-Wyhlen) und den Pufferzonen (Weil am Rhein, Haltigen, Teile der Stadt Lörrach, Inzlingen, Gemeinde Grenzach-Wyhlen und Rührberg) können Sie über den nachstehenden Link herunterladen. Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 27. August 2026.

Allgemeinverfügung vom 27. August 2026

Hinweis

Die auf dieser Themenseite hinterlegten Inhalte und Bilder wurden vom Landkreis Lörrach zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen zum Sachverhalt nutzen Sie bitte gern die Website des Landkreises Lörrach

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