Aktueller Stand im Herbst 2026
Während in Basel, Riehen und Freiburg weitere Populationen gemeldet wurden, wurde im Landkreis Lörrach kein Befall festgestellt. Da die Eier und Larven des Japankäfers jedoch bis zu zwei Jahre im Erdboden überleben können, gilt die Allgemeinverfügung noch für die nächsten drei Jahre nach dem letzten Käfernachweis. Das Monitoring des Käfers wird im nächsten Sommer im Landkreis Lörrach fortgesetzt.
Grünabfälle können nun vom 1. Oktober bis 31. Mai bis zum erneuten Beginn der Flugzeit wie gewohnt entsorgt und auch aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Auf den Grünabfall-Annahmeplätzen in Weil-Haltingen, Lörrach-Salzert und Inzlingen gelten ab 1. Oktober wieder die alten Annahmezeiten und üblichen Annahmemengen. Die eigens eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg und Im Rippel) schließen ab 1. Oktober und werden zum kommenden Juni wieder eröffnet.
Erdmaterial vom Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe darf weiterhin nicht aus den definierten Befalls- und Pufferzonen heraus transportiert werden. Es ist möglich, dass dort Eier und Engerlinge (Larven) überwintern. Das gilt auch für Wurzelballen von Pflanzen, die tiefer reichen als 30 Zentimeter. Ausnahmegenehmigungen können vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beim Landratsamt Lörrach unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Befalls- und Pufferzonen
Im Landkreis Lörrach gilt seit 6. August 2025 eine aktualisierte Allgemeinverfügung, um eine Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Darin sind Befalls- und Pufferzonen definiert, aus denen kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden darf. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung vom 27. August 2026 weitere Maßnahmen, die der Verfügung selbst entnommen werden können. Die ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen können Sie auf der Karte einsehen.
Ausgenommen ist Pflanzenmaterial, das vor dem Transport auf eine Größe von maximal 5 Zentimeter gehäckselt oder über zentrale Sammelstellen entsorgt wird. Bitte lagern Sie bis dahin den Grünschnitt zu Hause, wenn er nicht gehäckselt werden kann.
Mehr Informationen zum Japankäfer und den Schutzmaßnahmen finden Sie im Fragen-Antworten-Katalog und der Bildergalerie.
Fragen & Antworten zum Japankäfer
Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss.
Für Menschen und Tiere ist der Schädling jedoch ungefährlich.
Das Foto können Sie zusammen mit Fundort, Funddatum und Kontaktmöglichkeit über ein
Onlineformular einreichen
Alternativ können Sie auch ein Foto des gefundenen Käfers mit Angabe des Fundortes per E-Mail an das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) an Pflanzengesundheit-kaefer(at)ltz.bwl.de senden.
Pufferzone Weil am Rhein und Haltingen
Grünabfall-Annahme HaltingenHaltinger Straße
79576 Weil am Rhein
Öffnungszeiten:
Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Wichtig: Bei kostenpflichtigen Anlieferungen über 2 m³ ungehäckselt oder über 1 m³ gehäckselt benötigen Sie einen Lieferschein (2x ausdrucken*).
Pufferzone Lörrach
Grünabfall-Annahme Salzert GretherhofAlte Rheinfelder Straße
79539 Lörrach
Öffnungszeiten:
Mittwoch 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 13:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Wichtig: Bei kostenpflichtigen Anlieferungen über 2 m³ ungehäckselt oder über 1 m³ gehäckselt benötigen Sie einen Lieferschein (2x ausdrucken*).
Pufferzone Inzlingen
Grünabfall-Annahme InzlingenWaldparkplatz Inzlinger Kreuz
Öffnungszeiten:
Letzter Samstag im Monat von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nur Anlieferungen bis 2 m³ möglich.
Pufferzone Grenzach-Wyhlen
Die eigens eingerichteten Häckselplätze in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg und Im Rippel) schließen ab 1. Oktober und werden zum kommenden Juni wieder eröffnet.*Der zweite Ausdruck dient als Beleg. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, ein Foto des Lieferscheins zu machen.
- Es ist verboten, Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe aus der Pufferzone außerhalb dieser zu entsorgen.
- Andere Pflanzen mit Wurzeln dürfen nur unter bestimmten Bedingungen, die in der Allgemeinverfügung definiert sind, aus der Pufferzone abtransportiert werden.
- Grünabfälle können nun vom 1. Oktober bis 31. Mai bis zum erneuten Beginn der Flugzeit wie gewohnt entsorgt und – sofern sie gehäckselt sind – auch aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden.
- Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts melden.
Der Käfer hat fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei größere weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.
Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers in den abgegrenzten Gebieten im Landkreis Lörrach
Das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg haben eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung des Käfers im Landkreis Lörrach einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallsherden der Basler Behörden (vom 11. Juli 2024) wurden auf deutscher Seite Pufferzonen definiert, aus denen kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden darf.
Die Allgemeinverfügung für die abgegrenzten Gebiete im Landkreis Lörrach mit dem räumlichen Geltungsbereich für die Befallszone (Teile der Gemeinde Grenzach-Wyhlen) und den Pufferzonen (Weil am Rhein, Haltigen, Teile der Stadt Lörrach, Inzlingen, Gemeinde Grenzach-Wyhlen und Rührberg) können Sie über den nachstehenden Link herunterladen. Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 27. August 2026.
Allgemeinverfügung vom 27. August 2026
Hinweis
Die auf dieser Themenseite hinterlegten Inhalte und Bilder wurden vom Landkreis Lörrach zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen zum Sachverhalt nutzen Sie bitte gern die Website des Landkreises Lörrach