Aktuelles
Medienmitteilung des Landkreises Lörrach (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) vom 12. September 2024:
Die intensive Überwachung in den vergangenen Wochen hat keine weiteren Funde des Japankäfers ergeben. Wie in der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vorgesehen, werden die Maßnahmen zum Grünschnitt daher zum 30. September dieses Jahres auslaufen. Dies fällt mit dem Ende der Flugzeit des Japankäfers zusammen, wodurch keine weiteren Käfer mehr unterwegs sein werden.
Ab dem 1. Oktober kehren die Grünschnittannahmestellen in Weil am Rhein - Haltingen und Lörrach - Salzert zu ihren regulären Öffnungszeiten zurück: mittwochs und freitags öffnen die Annahmestellen wieder um 15 Uhr statt wie bisher um 13 Uhr. Auch werden die Anlieferungsmengen wieder auf maximal 2 m² pro Anlieferung begrenzt.
Mit dem Auslaufen der Maßnahmen dürfen ab 1. Oktober größere Mengen Grünschnitt wieder aus der Pufferzone heraustransportiert werden. Diese können wie gewohnt kostenpflichtig auf den Kompostanlagen Bühler und Lützelschwab oder auf der Deponie Scheinberg abgegeben werden.
Nach der Allgemeinverfügung bleiben die Pufferzonen für mindestens drei Jahre bestehen, sollten keine weiteren Japankäfer gefunden werden. Ob die Maßnahmen im Frühjahr 2025 wieder aufgenommen werden müssen, wenn die Flugzeit der Käfer erneut beginnt, ist zum aktuellen Stand noch offen.
Informationen zum Japankäfer
Der Japankäfer an sich stellt sowohl für den Menschen noch für Tiere keine direkte Gefahr dar. Jedoch können die Fraßschäden, welche die Engerlinge und Käfer verursachen, große Schäden an Kultur- und Wildpflanzen verursachen. Mehr als 300 Pflanzenarten sind Nahrungsquelle von den Engerlingen und vom Japankäfer. Während der Käfer vorrangig Blätter, Blüten und Früchte verzehrt, ernähren sich die Engerlinge von Pflanzenwurzeln. Häufig versammeln sich die Käfer auch in größeren Gruppen und fressen einzelne Pflanzen kahl.
Der Japankäfer ist flugfähig und kann sich daher ohne menschliches Zutun ausbreiten.
Mehr Informationen zum Japankäfer und seinen Engerlingen, sowie deren Herkunft finden Sie auf der Website des landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg
Wie erkennt man den Japankäfer?
Japankäfer sind mit einer Länge von 0,8 bis 1,1 Zentimeter etwas kleiner als eine 1-Cent Münze.
Erkennungsmerkmale sind:
- grün schimmernder Kopf und Halsschild
- braune Flügeldecken
- fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs
Quelle: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer
Was kann die Bürgerschaft tun?
Sie haben einen Japankäfer entdeckt? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Fangen Sie den Käfer in einem Behältnis ein und fotografieren Sie den Käfer
- anschließend frieren Sie nach Möglichkeit das Behältnis samt Inhalt ein
- über das Online-Fundformular des Landkreises Lörrach melden Sie bitte den Fund
Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers in den abgegrenzten Gebieten im Landkreis Lörrach
Das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg haben eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung des Käfers im Landkreis Lörrach einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallsherden der Basler Behörden (vom 11. Juli) wurden auf deutscher Seite Pufferzonen definiert, aus denen kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden darf.
Die Allgemeinverfügung für die abgegrenzten Gebiete im Landkreis Lörrach mit dem räumlichen Geltungsbereich für die Befallszone (Teile der Gemeinde Grenzach-Wyhlen) und den Pufferzonen (Weil am Rhein, Haltigen, Teile der Stadt Lörrach, Inzlingen, Gemeinde Grenzach-Wyhlen und Rührberg) können Sie über den nachstehenden Link herunterladen. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 24. Juli 2024.
Karte mit dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Weitere Informationen zu den Pufferzonen finden Sie auf der Website des Landkreises Lörrach