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Plangebiet Bühl III

Frühzeitige Unterrichtung des Bebauungsplanvorentwurfs und des Vorentwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Bühl III“

Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat am 04.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Bühl III“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bau­vorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist und entspricht dem Lageplan des Bebauungsplanvorentwurfes in der Fassung vom 15.02.2023.

Geltungsbereich Bühl III

Ziel der frühzeitigen Unterrichtung ist es, die aktuelle Planung vorzustellen, Anregungen zu sammeln, um gegebenenfalls weitere Untersuchungs­erfordernisse abzuklären sowie eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 03.03.2023 und der Örtlichen Bau­vorschriften vom 03.03.2023, jeweils mit Begründung vom 03.03.2023 einschließlich des Umweltberichtes Stand 03.03.2023 und den Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften können in der Zeit von

Montag, 15.05.2023 bis einschließlich Freitag 30.06.2023

im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, Fachbereich Stadtplanung, 13. OG, Offenlagevitrine (Auskünfte: Zimmer 13.06 und 13.08), während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unter­lagen werden zusätzlich während des oben genannten Zeitraums auf der Homepage der Stadt Lörrach unter folgender Adresse eingestellt.

https://www.loerrach.de/Buehl3

Wir bitten Sie, bevorzugt hiervon Gebrauch zu machen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, digital oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Sie erreichen uns telefonisch unter 07621 / 415 - 513 und -536, per E-Mail unter stadtplanung@loerrach.de und schriftlich unter Stadt Lörrach, Fachbereich Stadtplanung, Luisenstr. 16, 79539 Lörrach.

Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Lörrach, den 08.05.2023

gez. Monika Neuhöfer-Avdić
Bürgermeisterin

Fachbereich Stadtplanung

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