Frühzeitige Unterrichtung des Bebauungsplanvorentwurfs und des Vorentwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Bühl III“
Der Gemeinderat der Stadt Lörrach hat am 04.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Bühl III“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist und entspricht dem Lageplan des Bebauungsplanvorentwurfes in der Fassung vom 15.02.2023.
Ziel der frühzeitigen Unterrichtung ist es, die aktuelle Planung vorzustellen, Anregungen zu sammeln, um gegebenenfalls weitere Untersuchungserfordernisse abzuklären sowie eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 03.03.2023 und der Örtlichen Bauvorschriften vom 03.03.2023, jeweils mit Begründung vom 03.03.2023 einschließlich des Umweltberichtes Stand 03.03.2023 und den Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften können in der Zeit von
Montag, 15.05.2023 bis einschließlich Freitag 30.06.2023
im Rathaus Lörrach, Luisenstr. 16, Fachbereich Stadtplanung, 13. OG, Offenlagevitrine (Auskünfte: Zimmer 13.06 und 13.08), während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen werden zusätzlich während des oben genannten Zeitraums auf der Homepage der Stadt Lörrach unter folgender Adresse eingestellt.
https://www.loerrach.de/Buehl3
Wir bitten Sie, bevorzugt hiervon Gebrauch zu machen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, digital oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Sie erreichen uns telefonisch unter 07621 / 415 - 513 und -536, per E-Mail unter stadtplanung@loerrach.de und schriftlich unter Stadt Lörrach, Fachbereich Stadtplanung, Luisenstr. 16, 79539 Lörrach.
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Lörrach, den 08.05.2023
gez. Monika Neuhöfer-Avdić
Bürgermeisterin
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Pdf-Dokumente zum Bebauungsplanvorentwurf Bühl III
- Beschlussvorlage 034/2023
- Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
- Anlage 2: Planzeichnung mit Legende
- Anlage 3: Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften
- Anlage 4: Begründung
- Anlage 5: Umweltbericht
- Anlage 6: Artenschutzrechtliche Untersuchung Fledermäuse
- Anlage 7: Faunistische Erfassungen Schmetterlinge
- Anlage 8: Habitatspotentialabschätzung wertgebender Holzkäfer
- Anlage 9: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Anlage 10: Stellungnahme Geruchsimmissionen
- Anlage 11: Lokalklimatische Untersuchung Bebauungsgebiet Bühl III
- Anlage 12: Luftbildauswertung Kampfmittel
- Anlage 13: Verkehrsuntersuchung Bühl III
- Anlage 14: Lastgangprognose durch die Verbreitung der Elektromobilität
- Anlage 15: Geotechnische Stellungnahme
- Anlage 16: Bericht Baugrunduntersuchung Bebauungsgebiet Bühl III
- Anlage 17: Bebauungsplanverfahren Bühl III archäologische Sondierung
- Anlage 18: Ökologische Baubegleitung nach archäologischer Sondierung
- Anlage 19: Plausibilisierung der artenschutzfachlichen Prüfung