Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 die einheitlichen Stundensätze beschlossen, um die Beiträge aller Kindertagesstätten in Lörrach anzugleichen. Ziel ist eine vergleichbare und transparente Gebührenstruktur.
Künftig unterscheiden sich die Betreuungsentgelte für die Eltern nur noch durch:
- den Umfang der wöchentlichen Betreuungszeit und
- die jährlichen Betreuungstage der jeweiligen Kindertagesstätte.
Die Umstellung beginnt zum 1. September 2026.
Jede Kindertagesstätte legt in Absprache mit der Stadt Lörrach fest, in welchen Schritten sie ihre Gebühren anpasst. Spätestens zum Kindergartenjahr 2027/2028 sollen in allen Lörracher Kindertagesstätten einheitliche Stundensätze gelten.
So wird der monatliche Elternbeitrag berechnet
Der Elternbeitrag richtet sich nach einem einheitlichen Stundensatz. Daraus wird der monatliche Beitrag in mehreren Schritten berechnet.
Schritt 1: Beitrag pro Betreuungstag berechnen
Stundensatz × durchschnittliche tägliche Betreuungszeit = Beitrag pro Tag
Schritt 2: Zahl der Öffnungstage der Einrichtung ermitteln
250 Arbeitstage − Schließtage der Einrichtung = Öffnungstage pro Jahr
Schritt 3: Jahresbeitrag berechnen
Beitrag pro Tag × Öffnungstage pro Jahr = Beitrag pro Jahr
Schritt 4: Monatsbeitrag berechnen
Der Jahresbeitrag wird auf die Monate verteilt, in denen der Träger Beiträge erhebt.
Jahresbeitrag ÷ 11 oder 12 Monate = monatlicher Elternbeitrag
Der berechnete Monatsbeitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
Wichtig zu wissen
Bestehende Ermäßigungen (zum Beispiel Geschwisterermäßigungen) bleiben zunächst unverändert bestehen.
Häufige Fragen zur Anpassung der Kitagebühren
- für Kinder unter drei Jahren (U3): 3,26 Euro pro Betreuungsstunde
- für Kinder ab drei Jahren (Ü3): 1,63 Euro pro Betreuungsstunde
Erhöhungen betreffen vor allem Kindergärten (Ü3) mit dem Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeit" (VÖ). Gleichzeitig sinken die Beiträge für viele Ganztagsplätze sowie für einen Großteil der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (U3).
Über die Beiträge in der jeweiligen Kita werden die Eltern von den Einrichtungsträgern informiert. Die Gespräche mit den Elternbeiräten haben vorab stattgefunden.
Die tatsächlichen Elternbeiträge richten sich weiterhin nach dem gewählten Betreuungsangebot. Maßgeblich sind insbesondere:
- die wöchentliche Betreuungszeit und
- die Anzahl der Öffnungstage der Kindertagesstätte im Jahr.
Die Träger haben ihre Elternbeiträge bisher eigenständig festgelegt. Deshalb unterscheiden sich unter anderem:
- der bisherige Kostendeckungsgrad und
- der Zeitpunkt der letzten Beitragserhöhung
Bislang haben die einzelnen Träger ihre Elternbeiträge nach unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Dadurch unterschieden sich auch die Anteile der Betriebskosten, die über Elternbeiträge finanziert wurden.
Mit der Einführung eines einheitlichen Stundensatzes soll eine transparente und nachvollziehbare Gebührenstruktur geschaffen werden. Gleichzeitig trägt die Anpassung dazu bei, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung für Kitaträger und die Stadt Lörrach langfristig zu sichern und den Betrieb der Einrichtungen auch künftig verlässlich zu gewährleisten.
Die Zeitschiene wurde vom Gemeinderat wie folgt beschlossen:
- Ergibt sich eine Beitragsreduzierung, wird diese zum September 2026 komplett umgesetzt.
- Die erste Erhöhung ist mit maximal +30 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betreuungsentgelt festgesetzt. Sie ist ab 1. September 2026 gültig.
- Weitere eventuell erforderliche Anpassungen erfolgen einrichtungsspezifisch zum Januar oder März 2027.
- Die nächste Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgt im September 2027.
- Eine weitere um 4 Prozent ist für den September 2028 zum Start ins Kindergartenjahr 2028/2029 geplant