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Eine Garderobe einer Kindertagesstätte

Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 die einheitlichen Stundensätze beschlossen, um die Beiträge aller Kindertagesstätten in Lörrach anzugleichen. Ziel ist eine vergleichbare und transparente Gebührenstruktur.

Künftig unterscheiden sich die Betreuungsentgelte für die Eltern nur noch durch:

  • den Umfang der wöchentlichen Betreuungszeit und
  • die jährlichen Betreuungstage der jeweiligen Kindertagesstätte.

Die Umstellung beginnt zum 1. September 2026.

Jede Kindertagesstätte legt in Absprache mit der Stadt Lörrach fest, in welchen Schritten sie ihre Gebühren anpasst. Spätestens zum Kindergartenjahr 2027/2028 sollen in allen Lörracher Kindertagesstätten einheitliche Stundensätze gelten.

So wird der monatliche Elternbeitrag berechnet

Der Elternbeitrag richtet sich nach einem einheitlichen Stundensatz. Daraus wird der monatliche Beitrag in mehreren Schritten berechnet.

Schritt 1: Beitrag pro Betreuungstag berechnen

Stundensatz × durchschnittliche tägliche Betreuungszeit = Beitrag pro Tag

Schritt 2: Zahl der Öffnungstage der Einrichtung ermitteln

250 Arbeitstage − Schließtage der Einrichtung = Öffnungstage pro Jahr

Schritt 3: Jahresbeitrag berechnen

Beitrag pro Tag × Öffnungstage pro Jahr = Beitrag pro Jahr

Schritt 4: Monatsbeitrag berechnen

Der Jahresbeitrag wird auf die Monate verteilt, in denen der Träger Beiträge erhebt.

Jahresbeitrag ÷ 11 oder 12 Monate = monatlicher Elternbeitrag

Der berechnete Monatsbeitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.

Wichtig zu wissen

Bestehende Ermäßigungen (zum Beispiel Geschwisterermäßigungen) bleiben zunächst unverändert bestehen.

Häufige Fragen zur Anpassung der Kitagebühren

Der Gemeinderat hat folgende einheitliche Stundensätze beschlossen:
  • für Kinder unter drei Jahren (U3): 3,26 Euro pro Betreuungsstunde
  • für Kinder ab drei Jahren (Ü3): 1,63 Euro pro Betreuungsstunde
Mit diesen Stundensätzen sollen künftig 20 Prozent der Betriebskosten der vorschulischen Kindertagesbetreuung in Lörrach über Elternbeiträge gedeckt werden.
Nein. Die Elternbeiträge steigen nicht pauschal.

Erhöhungen betreffen vor allem Kindergärten (Ü3) mit dem Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeit" (VÖ). Gleichzeitig sinken die Beiträge für viele Ganztagsplätze sowie für einen Großteil der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (U3).

Über die Beiträge in der jeweiligen Kita werden die Eltern von den Einrichtungsträgern informiert. Die Gespräche mit den Elternbeiräten haben vorab stattgefunden.
Nein. Einheitlich wird lediglich der Stundensatz – getrennt nach U3- und Ü3-Betreuung.
Die tatsächlichen Elternbeiträge richten sich weiterhin nach dem gewählten Betreuungsangebot. Maßgeblich sind insbesondere:
  • die wöchentliche Betreuungszeit und
  • die Anzahl der Öffnungstage der Kindertagesstätte im Jahr.
Das ist von Kindertagesstätte zu Kindertagesstätte unterschiedlich.
Die Träger haben ihre Elternbeiträge bisher eigenständig festgelegt. Deshalb unterscheiden sich unter anderem:
  • der bisherige Kostendeckungsgrad und
  • der Zeitpunkt der letzten Beitragserhöhung
Die konkrete Beitragsanpassung erfolgt für jede Kindertagesstätte individuell. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung Ihres Kindes. Die Elternbeiräte wurden bereits über die Änderungen informiert.
Die ersten Anpassungen treten zum 1. September 2026 in Kraft.
Die bestehenden Geschwisterermäßigungen bleiben unverändert bestehen. Auch alle weiteren bisherigen Ermäßigungen sind von der Umstellung derzeit nicht betroffen.
In Lörrach gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagesstätten. Nur fünf Einrichtungen werden von der Stadt Lörrach betrieben. Die übrigen befinden sich in der Trägerschaft von Kirchen und freien Trägern.
Bislang haben die einzelnen Träger ihre Elternbeiträge nach unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen festgelegt. Dadurch unterschieden sich auch die Anteile der Betriebskosten, die über Elternbeiträge finanziert wurden.
Mit der Einführung eines einheitlichen Stundensatzes soll eine transparente und nachvollziehbare Gebührenstruktur geschaffen werden. Gleichzeitig trägt die Anpassung dazu bei, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung für Kitaträger und die Stadt Lörrach langfristig zu sichern und den Betrieb der Einrichtungen auch künftig verlässlich zu gewährleisten.
Nein. Um den Familien Planungssicherheit zu geben, werden Beitragssteigerungen in Stufen über den Zeitraum von einem Jahr angepasst. Das heißt: Spätestens zum Ende des Kindergartenjahres 2026/2027 sind die Beiträge in Lörrach vereinheitlicht.

Die Zeitschiene wurde vom Gemeinderat wie folgt beschlossen:
  • Ergibt sich eine Beitragsreduzierung, wird diese zum September 2026 komplett umgesetzt.
  • Die erste Erhöhung ist mit maximal +30 Prozent im Vergleich zum bisherigen Betreuungsentgelt festgesetzt. Sie ist ab 1. September 2026 gültig.
  • Weitere eventuell erforderliche Anpassungen erfolgen einrichtungsspezifisch zum Januar oder März 2027.
Weitere geplante Anpassungen folgen den aktuellen gemeinsamen Empfehlungen von Städte- und Gemeindetag und den Kirchen in Baden-Württemberg vom April 2026.
  • Die nächste Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgt im September 2027.
  • Eine weitere um 4 Prozent ist für den September 2028 zum Start ins Kindergartenjahr 2028/2029 geplant
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