Der Gemeinderat hat 2021 entschieden, die Förderung von Balkonsolaranlagen grundsätzlich zu fördern. Zuschüsse sind überwiegend für Gebäude gedacht, die für Wohnzwecke genutzt werden und sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Lörrach befinden. Die Unterstützung für Balkonsolaranlagen soll konventionell erzeugten Strom nachhaltig einsparen und gleichzeitig die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Photovoltaik-Anlagen fördern.
Regulär wird jährlich ein Fördertopf zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage werden die Förderungen ab 2026 vorerst eingestellt. Sobald es wieder Fördersätze gibt, informiert die Stadtverwaltung in den Medien und auf dieser Seite.
Um einen Antrag zu stellen, müssen generell bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen beispielsweise Angaben zu verschiedenen technischen Bedingungen, die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin bei Mietern und die Zusicherung der Einhaltung aller einschlägigen technischen Regeln, Vorschriften und gesetzlicher Auflagen. Für die Prüfung der Voraussetzungen und die regelgerechte Umsetzung ist der Antragsteller oder die Antragstellerin verantwortlich, ebenso für ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister.