Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Synchronrutschen auf der großen Rutsche im Parkschwimmbad

Fragen und Antworten Haus- und Badeordnung Parkschwimmbad Lörrach

Mit Beginn der Freibadsaison 2025 ist im Lörracher Parkschwimmbad eine neue Haus- und Badeordnung in Kraft getreten. Nachstehend finden Sie in unserem Fragen-Antwort-Katalog die wichtigsten Informationen zu Fragen, die sich im Zuge der Umsetzung der neuen Regelungen ergeben haben.

Fragen und Antworten zur Haus- und Badeordnung im Parkschwimmbad Lörrach

Die neue Haus- und Badeordnung wurde gemeinsam mit dem Gemeinderat, dem Schwimmbadpersonal, Stammgästen sowie Vertretern weiterer Bäder der Region entwickelt. Nach umfassenden Diskussionen und Abwägungen wurde sie im Gemeinderat beschlossen.
Ziel ist es, die Wasserqualität zu verbessern und die Hygiene in den Becken zu erhöhen. Dazu wurden neue Vorgaben für die Badekleidung erlassen. Auch wird das Bäderpersonal entlastet, weil es in den vergangenen Saisons viele Diskussionen und Beschwerden von Badegästen gab.
Lange Badekleidung kann mehr Schmutz und Partikel ins Wasser einbringen und erhöht den Reinigungsaufwand erheblich. Die steigenden Betriebskosten stellen für jede Kommune eine Herausforderung dar – um das Schwimmbadangebot zu erhalten, müssen wir auf Wirtschaftlichkeit achten. Einheitliche Regeln helfen dabei.
Nach intensiven Beratungen wurde entschieden, dass kurze, enganliegende Badehosen hygienisch am sinnvollsten sind. Auch wenn sich modische Vorlieben verändert haben, steht der hygienische Standard und die Vermeidung überhöhter Reinigungskosten im Vordergrund.
Die DGfdB beruft sich auf eine einzelne Studie aus dem Jahr 2016. Unsere Erfahrungen vor Ort zeigen: Längere Badekleidung führt nachweislich zu höherem Reinigungsaufwand. Unsere Fachkräfte im Bad bestätigen dies täglich.
Die Regelung richtet sich an alle Besucher gleichermaßen – unabhängig von Herkunft oder Religion. In der Vergangenheit kam es jedoch häufiger zu Konflikten mit größeren Jugendgruppen, insbesondere aus dem benachbarten Elsass. Ziel der neuen Ordnung ist durch einheitliche Regeln auch ein angenehmes Miteinander für alle Gäste.
Unser Parkschwimmbad bietet ein attraktives Freizeitangebot – auch über die Landesgrenzen hinweg. Zudem war unsere bisherige Badeordnung großzügiger als viele Regelungen in Frankreich, wo etwa Burkinis in öffentlichen Bädern seit 2022 verboten sind.
Wir wissen, dass die Kleiderordnung Menschen mit bestimmten religiösen Vorstellungen vor Herausforderungen stellt. Dennoch mussten wir aus hygienischen und betrieblichen Gründen klare Grenzen ziehen – Kleidung darf maximal bis zu den Knien und Ellenbogen reichen. Die Entscheidung wurde zum Wohle der Allgemeinheit getroffen.
Die Badeordnung wurde auf Basis eines breiten Konsenses erarbeitet und einstimmig beschlossen. Die Festlegung der Kleidungsvorgaben liegt im Ermessen der Badbetreiber und ist rechtlich zulässig.
Unser Bäderpersonal kontrolliert die Einhaltung der Regelung. In Konfliktfällen steht ein Sicherheitsdienst unterstützend zur Seite.
Aus Gründen der Gleichbehandlung, Hygiene und Wirtschaftlichkeit kann es keine Ausnahmeregelungen für den Schulsport geben. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Badeordnung daher auch für den Schulsport. Wir prüfen aktuell, ob im Hallenbad – unter anderen Bedingungen – eine Ausnahmeregelung möglich ist.
UV-Shirts sind erlaubt – solange sie nur bis zu den Ellenbogen und Knien reichen. Im Schwimmbad stehen zahlreiche Schattenplätze zur Verfügung. Die Kleidungsvorgaben gelten ausschließlich für den Beckenbereich und betreffen daher nur kurze Zeiträume.
Im Beckenbereich ist das Tragen von Bademänteln erlaubt. Straßenbekleidung ist ausdrücklich nicht gestattet.
Das Badepersonal ist den ganzen Tag zur Aufsicht im Beckenbereich tätig. Je nach Kälteempfinden können die Bademeister und Bademeisterinnen daher ihre Bekleidung frei wählen. Hierbei handelt es sich um Arbeitsbekleidung.
Nach oben