Wenn in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen neue Bauflächen ausgewiesen werden, gehen damit meist Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die die Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen können. Das Naturschutzgesetz regelt, dass die Beeinträchtigungen in die Natur durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen und für Ersatz gesorgt wird. Es soll eine ökologische Aufwertung der Flächen stattfinden, durch welche die erwarteten Beeinträchtigungen aufgefangen werden.
Zu solchen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen oder die Anlage artenreicher (Streuobst-)Wiesen.
Auch die Inanspruchnahme des Lebensraums der Tierwelt gehört zu dieser Art von Eingriffen in den Naturhaushalt und wird ebenfalls durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so gut wie möglich kompensiert. Dazu gehören zum Beispiel der Bau von Wildtierbrücken, die Anlage von Eidechsenhabitaten, Aufhängen von Nistkästen, Schaffung von Rückzugsräumen, etc.
Die Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe werden im Flächennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan festgesetzt.