Für das Areal „Quartier am Zoll“ in Lörrach wurde auf Grundlage des im September 2022 vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplans im Frühjahr 2024 ein städtebaulich-freiräumlicher Ideenwettbewerb ausgelobt. Anfang Oktober hat das Preisgericht den Siegerentwurf gekürt. In einer Ausstellung im Foyer des Rathauses Lörrach, haben Interessierte vom 24. Oktober bis zum 31. Oktober die Möglichkeit, die Arbeiten der drei Preisträger zu besichtigen.
Der Wettbewerb
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) plant an den Grundstücken Basler Straße 2 und 4 in Lörrach ein umfangreiches Neubauprojekt. Geplant ist der Abriss des Zollamts Stetten sowie der bestehenden Wohnbauten mit rund 16 Wohneinheiten, um Platz für einen modernen Gebäudekomplex zu schaffen. Dieser soll eine Bruttogeschossfläche von etwa 13.120 Quadratmetern umfassen.
Ein besonderes Augenmerk liegt ferner auf der Sanierung des identitätsstiftenden Bestandsgebäudes „Altes Zollhaus“ an der Basler Straße 4. Dieses historische Gebäude soll erhalten und modernisiert werden. Geplant ist eine gemeinnützige Nutzung im Erdgeschoss, während in den Obergeschossen neue Wohnungen entstehen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projekts ist ein Grünstreifen entlang der Landesgrenze, der als verbindender Korridor zwischen den Naherholungsgebieten Tüllinger Berg und Maienbühl fungieren soll. Auch die Freiräume zwischen den Gebäuden und zur Landesgrenze spielten eine zentrale Rolle in der Planung, ebenso wie die künftige Nutzung des „Alten Zollhauses“.
Mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen erfolgte eine enge Abstimmung, insbesondere in Bezug auf Gebäudehöhen, Abstände zur Grenze und Begrünung. Ein Vertreter aus Riehen war Mitglied des Preisgerichts. Mit Blick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird die Gemeinde Riehen weiterhin in das laufende Verfahren eingebunden und das Ergebnis auch in der Nachbargemeinde nochmals vorgestellt. Ein Vertreter der Gemeinde Riehen war zudem Teil des Preisgerichts, das am 1. Oktober 2024 über die eingereichten Entwürfe entschied.
Für den Wettbewerb wurden 15 Bürogemeinschaften zugelassen. Zehn von ihnen reichten ihre Entwürfe ein, die anschließend vom Preisgericht intensiv diskutiert und bewertet wurden.
Die Preisträger
Am 1. Oktober 2024 hat das Preisgericht seine Entscheidung gefällt und vergab drei Preise folgende Entwürfe:
- 1. Preis: Friedemann Rentsch Architekten (Leipzig) in Zusammenarbeit mit Mne Landschaftsarchitekten (Augsburg)
- 2. Preis: Harter + Kanzler Architekten (Freiburg) und Wp Landschaften (Offenburg)
- 3. Preis: Studio Vlay Streeruwitz (Wien) und Yewo Landscapes (Wien)
Das Preisgericht hat einstimmig empfohlen, den Siegerentwurf des 1. Preises als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bebauungsplans zu nutzen. Die BImA wird den 1. Preisträger mit der Überarbeitung des Entwurfs beauftragen. Anschließend wird die Stadt Lörrach einen neuen Bebauungsplan aufstellen, um das notwendige Planungsrecht zu schaffen, damit das Projekt realisiert werden kann.
Der Siegerentwurf
1. Preis:
Friedemann Rentsch Architekten, Leipzig
mne Landschaftsarchitekten, Augsburg
Beurteilung des 1. Preises:
Die Stärke der Arbeit liegt in einer einfachen und klar strukturierten städtebaulichen Setzung, die mit Feingefühl auf die unterschiedlichen Prägungen des Standortes eingeht. Das „Alte Zollhaus“ wird räumlich überzeugend freigestellt und schafft damit einen großzügigen öffentlichen Platz- und Spielbereich, der die kleinteilige Bestandsbebauung wohltuend aufnimmt und einen guten räumlichen Abschluss bildet. Beziehungen zwischen dem zukünftigen Nutzungsprogramm des Inneren des „Alten Zollhauses“ sind so an diesem Ort möglich.
Das neue Zollgebäude wird als lineares Solitärgebäude parallel zur Basler Straße mit einem durch Bäume gegliederten Vorplatz zum Kontrollbereich eigenständig entwickelt. Dadurch ist eine abschnittsweise Realisierung des Areals problemlos möglich.
Der Wohnbereich gliedert sich um einen intimen, gemeinschaftlichen Wohnhof, der in Form eines Hochparterres angeordnet ist und damit eine topografische und sozial-räumliche Gliederung ermöglicht. Die Abfolge von Vorplatz Zollgebäude, Mischzone zwischen Verwaltungsgebäude und Wohnbereich mit Wohnhof ist gut entwickelt und bietet eine angemessene räumliche Hierarchisierung. Die Mischzone wirkt in ihrer Dimension, Funktion und Ausgestaltung noch unentschieden und bedarf einer Klärung. Insgesamt begründen jedoch die Abfolge der öffentlichen und gemeinschaftlich nutzbaren Freiräume und die Setzung der Gebäude ein konsequent und harmonisch abgestimmtes städtebauliches Grundkonzept.
Das neue Zollgebäude wird als Bürogebäude mit Mittelzone organisiert und bietet eine hohe Flexibilität. Die technischen Vorgaben wie Brandschutz oder Nebennutzflächen lassen sich gut darstellen, wenngleich nicht alle einzelnen Aspekte ausreichend aufgeführt sind. Die Organisation der Grundrisse der Wohngebäude als Zweispänner und/oder Laubengänge lässt unterschiedliche Größen und flexible Wohnkonzeptionen zu und überzeugt durch die Bandbreite. Gleiches gilt für den Brandschutz, der bei durchgesteckten Wohnungen ohne größere Probleme gelöst werden kann. Die Wohngebäude umschließen einen gemeinschaftlich nutzbaren Wohnhof, der eine klimatisch wirksame, nachhaltige und üppige Begrünung, auch mit größeren Gehölzen, verspricht, weil er Erdkontakt hat. Kritisiert wird allerdings die Enge des Wohnhofes und die sich daraus ergebende mangelnde Belichtung insbesondere in den unteren Ebenen. Insofern ist die Geschossigkeit und/oder die Abstände der Wohngebäude zu prüfen. Hinsichtlich der Fassadengestaltung und der Abstufung der Gebäudevolumina in den oberen Geschossen sieht das Preisgericht noch Optimierungspotenzial.
Zur Landesgrenze wird die Idee des zusammenhängenden Grünstreifens in die konzeptionellen freiräumlichen Überlegungen mit einbezogen. Die bestehende Platanengruppe lässt sich allerdings nicht im Gesamten erhalten.
Insgesamt ist es ein überzeugender städtebaulicher Entwurf mit einer klaren Gebäudesetzung, der gut strukturiert ist und ein stabiles Gerüst für eine Weiterentwicklung darstellt. Der klaren städtebaulichen Haltung folgend, werden die Freiräume ihren jeweiligen räumlichen Dispositionen und Nutzungen selbstverständlich zugeordnet.