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AZLR

Verbunden mit der Neugestaltung der Basler Straße Süd sollen Flächenpotenziale beidseits der Straße gewonnen und in Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern entwickelt werden.

Der städtebauliche Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, aus dem sich noch kein Planungs- oder Baurecht ableiten lässt. Jedoch ist er eine Richtschnur für weitere Planungsschritte, insbesondere für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Rahmenplan wird erstellt mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Nachverdichtungsmöglichkeiten besonders für den Wohnungsbau aufzeigt, aber auch funktionale Verbesserungen, wie eine neue Adressbildung.

Die Stadt Lörrach ist im Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Grundstückseigentümerin im Bereich der Zollanlagen, wie der städtebauliche Rahmenplan in diesem grenznahen Entwicklungsbereich konkretisiert werden kann.

Entwicklungsflächen Am Zoll Lörrach / Riehen ©Studio Vlay Streeruwitz

Fachbereich Stadtplanung

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