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Darstellung eines Hausanschlusses an die Kanalisation
Die Abwassersatzung der Stadt Lörrach regelt, dass Herstellung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen durch den Grundstückseigentümer vorzunehmen sind, auch wenn diese über öffentliche Flächen verlaufen.

Anschlüsse an die öffentlichen Abwasseranlagen dürfen nur von Fachunternehmen ausgeführt werden, die von der Stadt Lörrach zugelassen sind (Paragraph 12 Abs. 4 Abwassersatzung der Stadt Lörrach). Die Liste der zugelassenen Firmen für private Kanalarbeiten im öffentlichen Raum finden Sie hier.

Sämtliche neuverlegte Anschlusskanäle und Grundleitungen sind entsprechend EN 1610 mittels Druckprobe durch eine von der Stadt Lörrach zugelassene Baufirma auf Dichtigkeit zu überprüfen und die beigelegten Protokolle ausgefüllt an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lörrach zurück zu senden. Werden vorhandene Anschlusskanäle verwendet, sind diese einer Sichtprüfung zu unterziehen und die Auswertung dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vorzulegen. Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach dem Stand der Technik, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Anschlusskanäle sowie alle Grundleitungen auf öffentlichen Grundstücken sind mit wandverstärkten Rohren herzustellen. Mindest-Ringsteifigkeit: SN12, zum Beispiel Fabekun HS-Rohr oder gleichwertig.
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