Kanalbeiträge werden für die erstmalige Herstellung des Kanalnetzes und dessen Ausbau zur teilweisen Deckung des Aufwands erhoben.
Der Kanalbeitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das neu an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Die Grundlagen für die Festlegung des Kanalbeitrags sind in der Abwassersatzung festgelegt.
Der Kanalbeitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das neu an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Die Grundlagen für die Festlegung des Kanalbeitrags sind in der Abwassersatzung festgelegt.
Abwasserbeitrag
Die Beitragsschuld entsteht, sobald bebaute oder bebaubare/gewerblich nutzbare Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können oder das Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen wird (Paragraph 3 der Abwassersatzung der Stadt Lörrach).Ihre Ansprechpartnerin
Elke Eigel
Grundstücksentwässerung, Kanalbeiträge, Fettabscheider, Vertretung Sekretariat
Telefon:
0 76 21 4 15-5 34
e.eigel(at)loerrach.de
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