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Wasser in der Kanalisation
Kanalbeiträge werden für die erstmalige Herstellung des Kanalnetzes und dessen Ausbau zur teilweisen Deckung des Aufwands erhoben.

Der Kanalbeitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das neu an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Die Grundlagen für die Festlegung des Kanalbeitrags sind in der Abwassersatzung festgelegt.

Abwasserbeitrag

Die Beitragsschuld entsteht, sobald bebaute oder bebaubare/gewerblich nutzbare Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können oder das Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen wird (Paragraph 3 der Abwassersatzung der Stadt Lörrach).

Ihre Ansprechpartnerin

Elke Eigel   Grundstücksentwässerung, Kanalbeiträge, Fettabscheider, Vertretung Sekretariat
Telefon: 0 76 21 4 15-5 34  e.eigel(at)loerrach.de  Weitere Informationen
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