Kanalbeiträge werden für die erstmalige Herstellung des Kanalnetzes und dessen Ausbau zur teilweisen Deckung des Aufwands erhoben.
Der Kanalbeitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das neu an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Die Grundlagen für die Festlegung des Kanalbeitrags sind in der Abwassersatzung festgelegt.
Der Kanalbeitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das neu an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Die Grundlagen für die Festlegung des Kanalbeitrags sind in der Abwassersatzung festgelegt.