Etwa 500 Kilometer Abwasserkanäle befinden sich in privater Hand. Die Zuständigkeit für Herstellung, Betrieb und Unterhaltung liegt beim Grundstückseigentümer.
Der überwiegende Teil der privaten Abwasserleitungen liegt in der Erde. Beschädigungen sind daher durch bloßen Augenschein nicht zu erkennen. Nicht-Sehen oder Nicht-Wissen enthebt den Grundstückseigentümer jedoch nicht seiner Verantwortung. Die Eigentümer haften auch für Folgen einer nicht erkannten Beschädigung. Je nach Tragweite reichen diese bis hin zum Straftatbestand. Nähere Informationen zur Kontrolle und Sanierung Ihrer Abwasserleitungen und Hausanschlüsse können Sie gerne bei uns erfragen.
Eine Liste der zugelassenen Firmen für private Kanalarbeiten im öffentlichen Raum finden Sie hier .