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Darstellung eines Hausanschlusses an die Kanalisation
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muss insbesondere bei Neubauvorhaben ein gebührenpflichtiger Entwässerungsantrag beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingereicht werden. Eine Vorlage für den Entwässerungsantrag und die dazugehörige Checkliste finden Sie in hier.

Ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag zu stellen ist, entnehmen Sie bitte den Auflagen zur Baugenehmigung. Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollte der Antrag auf der Grundlage der Abwassersatzung der Stadt Lörrach und deren Technischen Vorschriften (zum Beispiel DIN 1986, EN 12056, EN 752 und EN 1610) angefertigt sein.

Bei Um- und Erweiterungsbauten werden in der Regel Ergänzungspläne zu einer bereits bestehenden Entwässerungsgenehmigung gefordert.
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