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Rathaus Lörrach

Fachbereich Stadtplanung

Dies umfasst die Stadtentwicklung und -planung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere das Erkennen von Entwicklungspotenzialen, die Festlegung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Gemeindeflächen sowie deren Planung und Umsetzung. Ergänzt werden diese Handlungsfelder mit der Bereitstellung hochwertiger Wohnbauflächen, der Weiterentwicklung der Innenstadt, der Bestandserhaltung des ansässigen Gewerbes und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hierzu werden Vorlagen für den Gemeinderat erstellt, über welche der Gemeinderat unter Abwägung entscheidet und einen Beschluss fällt.

Die Stadtplanung ordnet öffentliche und private Bautätigkeiten und erarbeitet unter Abwägung öffentlicher und privater Belange Planungskonzepte. Umgesetzt werden diese im Rahmen der sogenannten Bauleitplanung. Hierbei wird unterschieden zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung und die Beteiligung sind im Baugesetzbuch geregelt. Darüber hinaus wurde das Vier-Phasen-Modell für Planungs- und Entwicklungsprozesse entwickelt. Das Modell legt die Rollen, Spielregeln und Aufgaben der Akteure von Beginn an fest, um einen verlässlichen Rahmen für die Beteiligung der Bürgerschaft in den Planungs- und Entwicklungsprozessen zu geben.

Für diese nachhaltige Stadtentwicklung wurden mit der Verabschiedung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans 2009 die Grundlagen für die nächsten Jahre auf gesamtstädtischer Ebene geschaffen. Daraus werden für räumlich abgegrenzte Bereiche planerische Zielvorstellungen und Konzepte entwickelt und Bebauungspläne erstellt. Aktuell wird außerdem ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt.

Entlang der vier zentralen Handlungsfelder Mobilität und Verkehr, Wohnen und soziale Infrastruktur, Arbeiten und Wirtschaft sowie Stadt und Freiräume werden die Leitlinien der Stadtentwicklung für die nächsten Jahre entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB).

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Für bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

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